Trotz Zahlung Drohung mit Inkasso, Sorge um Bonität?

Hallo,

ich nutze einen virtuelle Telefonanlage als Gewerbetreibender.

Nun habe ich das Geschäft aufgegeben und bin wieder im alten Beruf tätig.

Alle Verbindlichkeiten und Verträge wurden gekündigt.

Nun wurde allerdings eine Rückbuchung vermerkt, durch den Anbieter der Telefonanlage, da das Geschäftskonto nicht mehr gedeckt war. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die vorletzte Abbuchung quasi die letzte war, leider hat es sich überschnitten.

Auch habe ich entsprechend der Geschäftsaufgabe und Erledigung aller Verbindlichkeiten die geschäftliche E-Mail Adresse ruhen lassen.

Nun wollte ich am Sonntag bevor die E-Mail Adresse abgeschaltet wird, alle E-Mails archivieren. Dabei habe ich gesehen, dass ich binnen einer Woche zwei Mahnung, erhalten habe, lediglich per E-Mail, kein Postverkehr. Habe dann sofort den Betrag von knapp 20€ überwiesen. Genau 11 Tage nach der zweiten Mahnung bzw. 18 Tage nach der ersten Mahnung.

Das habe ich auch gleich am Montag mit dem Kundenservice so kommuniziert. Mir wurde versichert, dass mein Konto innerhalb von 48 Std. freigeschaltet wird, sobald das System automatisch den Zahlungseingang verbucht.

Das ist nun nicht geschehen. Ich habe heute erneut mit der Kundenservice telefoniert. Diese sagten, dass System habe keine Zahlung verbucht und die Angelegenheit wurde an die Inkasso Abteilung der Credit Reform weitergegeben.

Nun habe ich große Sorgen, dass die Angelegenheit meine Bonität beeinflusst.

Zahlungsbestätigung habe ich vorliegen.

Weiter Frage ich mich, on der ganze Ablauf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattgefunden hat.

Was würdet ihr raten - Soll ich in der früh nach der Nachtschicht gleich zum Anwalt? Wenn ja, welchen Anwalt bzgl. Fachgebiet?

Kreditwürdigkeit, Schufa, Schufaeintrag, Bonität, Mahnung
Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG
Darf der vermieter einzelne Fliesen andersfarbend austauschen im Flur?

Hallo, ich bin vor 5 Jahren in diese Wohnung gezogen, bei Besichtigung der Wohnung sah man schon das der Laminatboden (ca 20 Jahre alt) im Wohnzimmer und der Fliesenboden im Flur (ca.40 jahre alt), starke Gebrauchsspuren aufweisen. Manche Fliesen waren angerissen, mit Silkon befestigt und bei der Begehung knirscht und knackte es. Ein Fliesenleger wurde nach meinem Einzug beauftragt den Untergrund zu Flicken unter den angeknacksten Fliesen, dieser äußerte nach Begutachtung das der gesamte Boden ausgetauscht werden müsse. Der Vermieter wollte dieses nicht also passierte weiterhin nichts. Jetzt sind manche Fliesen so lose und kaputt das es kaum möglich ist den Boden zu begehen, der gesamte Flur ist wellig und aus ein paar kaputte Fliesen wurden natürlich mehr. Nun war heute ein neuer Fliesenleger hier, der dem Vermieter klar gesagt hat das der Boden völlig kaputt sei. Der Vermieter gab am Telefon zu das er dieses wisse aber er möchte, wegen meinen Kindern, keinen neuen Boden sondern das die Fliesen ausgetauscht werden, auch gerne andersfarbend da er die kackbraunen Fliesen nicht mehr im Restbestand habe. Ihm sei auch bewusst das der Laminatboden im Wohnzimmer kaputt sei, aber den könne ich ja selber austauschen und sollte es mir mit den anderfarbenden Fliesen nicht in den Kram passen könne ich ja den Boden bezahlen.

Darf er anderfarbende Fliesen ca.18 Stück auf 15qm² austauschen geschweige ist die Begründung, wegen Kindern, rechtens?

LG

Mietrecht, vermieter
Veruntreuung ja/nein?

Meine Mutter lebt seit über 10 Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten. Sie ist vor über 6 Jahren mit einer Demenzerkrankung und Pflegestufe 3 aus dem Krankenhaus entlassen worden. Ca 1 1/2 Jahre zuvor habe ich mit ihr eine Patientenverfügung aufgesetzt, in der ich als möglicher Betreuer aufgeführt bin sowie auch Vermögensvollmachten habe. Kontovollmacht habe ich auch.
Die Tochter des Lebensgefährten hat sich nach Mutters Entlassung dann um beide gekümmert ( ich wohne zu weit entfernt).
Der Lebensgefährte hat Pflegestufe 2. Beide werden auch vom Pflegedienst betreut

Nun habe ich festgestellt, dass sie seit der Krankenhausentlassung wohl zusammen mit meiner Mutter immer die Bank aufsucht und monatlich Geld abgehoben hat, dass meiner Meinung nach zu hoch für den Lebensunterhalt der beiden ist. Mit darin enthalten ist auch noch ein geringer Pflegegeldsatz. Überdies hat sie nun schon dreimal viel mehr und offensichtlich zusätzliches abgehoben.

Die Demenz meiner Mutter ist soweit fortgeschritten, dass sie sich nie an den Gang zur Bank erinnern kann. Ich weiß nun auch nicht, ob sich die Tochter auf ein mögliches Abkommen zwischen ihr und meiner Mutter berufen könnte, wonach sie sich nach o.g. Krankenhausentlassung auf diesen Betrag geeinigt hätte.
Sie tut aber seit Jahren so, als ob sie sich natürlich um ihren Vater kümmern muss und Mutter selbstverständlich mit einbezieht (Engelsgleich). Nie hat sie gesagt, dass sie dafür von Mutter extra Geld ( was nach Einkäufen übrig bleibt) und auch von der Pflegeversicherung Geld bekommt. Kontoauszüge scheint sie bei sich zu behalten.
Ein wenig befinde ich mich da natürlich nun in einem Dilemma. Weiß nicht wie sie reagiert, wenn ich sie auf den Sachverhalt anspreche und ihr sozusagen Betrug/Veruntreuung vorwerfe..

betrug
Wie hoch ist der Barunterhalt? (Student, zuhause wohnend)?

Es geht um diesen Artikel: https://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/Familienrecht_Lauf/neues_Unterhaltrecht/Kindesunterhalt_-_Wieviel_Kindesunterhalt_kann_mein_Kind_beanspruchen/Kindesunterhalt_fuer_Studenten

  • Wohnt der Student dagegen noch zuhause bei den Eltern wird der Unterhaltsbedarf konkret auf Basis des zusammengerechneten Nettoeinkommens beider Elternteile ermittelt und zwar anhand der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe. Für diesen Unterhaltsbedarf haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.
  • Eltern können ihrem Kind trotz Volljährigkeit - gerade in beengteren wirtschaftlichen Verhältnissen - auch durchaus vorschreiben, daß es weiterhin zuhause wohnen soll und Unterhalt durch Gewährung von Kost und Logis (Naturalunterhalt) zzgl. eines Taschengelds erhält; dieses kann sich nur dann dagegen wehren, wenn es nachweist, daß diese elterliche Entscheidung auf seine Belange nicht ausreichend Rücksicht nimmt. Allein der Wunsch nach einer eigenen Wohnung und Lösung vom Elternhaus reicht hierfür nicht aus, wohl aber Gründe wie ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen Eltern und Kind oder die Zuweisung eines entfernten Studienortes mit einer täglichen Fahrzeit von 3 Stunden.

In der Düsseldorfer Tabelle steht ein sehr hoher Betrag, was genau muss man davon abziehen, um auf einen Richtwert für den Barunterhalt zu kommen?

Studium, unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Fahrtkosten
Sozailarbeiterin aufgrund verleumdung verklagen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich kämpfe derzeit vor dem Familiengericht um den Umgang zu meinen Kindern, bis vor zwei Monaten durfte ich sie regelmäßig sehen ebenso meine Eltern.

Nun kam es letzte Woche zu einer Verhandlung da seit zwei monaten die Mutter und Sozialarbeiterin behaupten meine Eltern hätten sich an mir sexuell vergangen.

Meine Mutter als auch ich sind Pädagogische Fachkräfte und seit langem als solche tätig.

In der Familiären Historie der Mutter kam es zu solchen Vorfällen seitens ihrer Familie und ich wollte dagegen vorgehen, diesbezüglich weiss auch der Kinderschutz darüber bescheid. Nun wurde gegenüber mir in der Verhandlung das unfassbare Vorgeworfen, weshalb seitens der Sozialarbeiterin der Umgang zu meinen Kindern stark eingeschränkt ist.. einfach fassungslos.. Weiter wurden meine Kinder in der aktuellen Verhandlung vorab befragt und sie wollten direkt mit zu mir und auch meinen Eltern aber die Sozialarbeiterin verhinderte dies durch die unglaubliche Verleumdung der sexuellen Übergriffe meiner Eltern auf mich.

Ich und ebenso meine Eltern möchten nun eine Verleumdungsklage bzw Rufmord gegenüber Mutter und auch Sozialarbeiterin stellen, da es unfassbare Rufmord und üble Nachrede ist ..getätigt während der Verhandlung.

Was ist zu tun, einfach direkt zur Polizei und falls hat das gegen eine Sozialarbeiterin erfolg, da die Kinder regelmäßig mit mir und ebenso mit meinen Eltern in Kontakt waren, sie eine sehr starke Bindung zu uns haben.

Das ist unglaublich verrückt und einfach Wahnsinn was kann ich tun ????

Ich bitte um schnelle Rückmeldung.eldung und Hilfe, da ich soetwas noch nicht erlebt habe ??

Lieben Dank

Familie, Jugendamt, Polizei, sexualität, sorgerecht, Anzeige, Umgangsrecht