Sonntagszuschläge für Aushilfe?
Hallo :)
Ich habe eine Frage bzgl. von Sonntagszuschlägen für Aushilfen:
Und zwar arbeite ich als Minijobber an Wochenenden (520 Euro Job) in einem Hotel.
Mit mir arbeiten auch Vollzeitangestellte, die z.T. zur gleichen Zeit begonnen haben zu arbeiten wie ich. Manche haben bereits Vorerfahrung, andere nicht, manche haben in dem Bereich eine Ausbildung und andere nicht.
Was aber alle gemeinsam haben ist, dass sie für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen einen Zuschlag i.H.v. 50% erhalten. Ich als Aushilfe hingegen nicht, mit der Begründung, ich würde ja eh nur am Wochenende bzw. sonntags arbeite (so der Arbeitgeber).
Vertraglich ist nichts geregelt.
Ist das zulässig?
Denn für mich ist es keine Gleichbehandlung: Eine Vollzeitkraft geht der selben Tätigkeit wie ich nach, mit dem gleichen Erfahrungsstand und sie wird durch den Zuschlag am Sonntag besser gestellt als ich, nur weil ich dort einen Minijob habe. Ist das ein sachlicher Grund?
Kennt sich jemand da genau aus und kann mir vielleicht auch mit rechtlichen Grundlagen weiterhelfen?
Danke schon im Voraus :)
4 Antworten
Gleiches Arbeitsrecht für alle
Nach dem sogenannten Grundsatz der Gleichbehandlung sind Minijobber und Minijobberinnen in fast allen Bereichen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt. Egal, ob sie im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt arbeiten.
Die einzige Ausnahme: Wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Dazu zählen beispielsweise die Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/arbeitsrechte-im-minijob_node.html#:~:text=Gleiches Arbeitsrecht für alle,Bereich oder im Privathaushalt arbeiten.
Aber beachte bitte:
Sind die 520 Euro ausgeschöpft, kannst Du natürlich nicht mehr Geld bekommen! Dann muss das entsprechend in bezahlter Freizeit abgegolten werden
Danke für die Antwort und den Link. Das hat mir sehr weitergeholfen:)
Wenn sich dein Vertrag nur auf Wochenendarbeitszeit bezieht, wird dein Gehalt schon damit bemessen sein.
Ein 520,- Euro Job ist durch die Höchstgrenze eben auf 520,- Euro beschränkt.
Hier stellt sich für mich die Frage, welchen Stundenklohn Du bekommst.
Als Du abgeschlossen hast, war anscheinend Vertragsinhalt, dass Du nur am Wochenende arbeitest.
Also wie viele stunden musst Du für Deine 520,- arbeiten?
Bedenke auch, dass Deine 520,- Euro für Dich abgebenfrei sind, Dein Arbeitgeber aber darauf über 30 % Abgaben zusätzlich zahlt.
Für Deine Kollegen sind nur die Zuschläge begünstigt, für alles Andere zahlt er Sozialabgaben und vermutlich auch Steuern.
Hallo,
lt. Minijobzentrale:
" Minijobberinnen und Minijobber, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung.
Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit müssen Sie Ihren Minjobberinnen und Minijobbern einen Ersatzruhetag gewähren."
👋
Danke für die fixe Antwort :)
das habe ich auch schon gelesen. Soweit ich weiß sind die Zuschläge eine freiwillige Leistung dieses Arbeitgebers.
Also haben auch die anderen keinen gesetzlichen Anspruch.
ich habe mich nur gefragt, ob es ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellt, der verbietet wesentlich gleiches ungleich zu behandeln. Und für mich macht es keinen Unterschied, ob eine Vollzeitkraft Sonntags arbeitet oder ein Minijobber, wenn beide ein und die selbe Tätigkeit ausüben.
Trotzdem danke für die Antwort :)