Kaution bei Ferienwohnung?
Hallo,
Eine Frage zur Semesterprüfung:
Eine Vermietung von Ferienwohnungen ist ust-pflichtig. Wie ist es wenn wenn der Unternehmer eine Kaution berechnet?
Was ist hier auf der Rechnung anzugeben? Gibt es eine Rechtsgrundlage, die man angeben kann?
Muss hier bei Erhalt und Rückzahlung steuertechnisch etwas beachtet werden? (UST und Einkommensteuer)
Danke und Gruß
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Die Kaution ist als Sicherheitsleistung kein Umsatz.
Sie würde zum Umsatz, wenn sie einbehalten wird in Höhe des Betrags in dem sie einbehalten wird.
Also nehmen wir an 4 Tage a 100,- Euro = 400,- Euro inkl. USt.
+ Kaution 300,- Euro Zahlbetrag 700,- Euro
Nach Abreise:
Kaution 300,- Euro - 100,- Euro zerbrochener Stuhl (inkl. 19 % USt) = 200,- Euro Erstattung.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986