Inflationsausgleich?
Ich habe eine Frage: ich bin Azubi und arbeite in einem Betrieb.
Mit dem Gehalt für November bekommen wir einen Inflationsausgleich - das Problem ist aber, dass in dem Brief dazu stand, dass man diesen nur bekommt, wenn man weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld bekommt.
Ich bekomme das aber tarifbedingt. Letztes Jahr habe ich trotz Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auch die Inflationsprämie bekommen.
Meine Frage lautet: Kann der Arbeitgeber das machen (dass die Leute, die Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, auf den Inflationsausgleich verzichten müssen?)
2 Antworten
Wenn es sich um eine freiwillige Leistung des AG handelt, kann dieser solche Leistungen selbstverständlich mit Bedingungen verknüpfen!
Ist rechtens, ja!
Der Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die kann er an bestimmte Bedingungen knüpfen. Es macht natürlich Sinn, denen nichts zu geben, die sowieso schon mehr bekommen. Das ist ausgleichende Gerechtigkeit. Wer also schon Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommt, ist ja schon besser gestellt.