Inflationsausgleich?

2 Antworten

Wenn es sich um eine freiwillige Leistung des AG handelt, kann dieser solche Leistungen selbstverständlich mit Bedingungen verknüpfen!

Ist rechtens, ja!

Der Inflationsausgleich ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die kann er an bestimmte Bedingungen knüpfen. Es macht natürlich Sinn, denen nichts zu geben, die sowieso schon mehr bekommen. Das ist ausgleichende Gerechtigkeit. Wer also schon Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommt, ist ja schon besser gestellt.