Mietminderung bei fehlenden Schönheitsreperaturen?

Hello!

Ich wohne derzeit seit 2 1/2 Jahren in einem neu renovierten Altbau in einer dreier-WG.

Eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis (an sich!). Auch der Vermieter ist an sich sehr entspannt und nett, aber etwas faul, wie ihr diesem Beitrag gleich entnehmen könnt, da mit der Zeit mehrere Mängel aufgekommen sind (zugegebenermaßen auch nicht immer des Mieters Schuld sondern einfach Mängel eines Altbaus mit der Zeit).

So hat nach einem halben Jahr ca. im Wohnzimmer begonnen die Wand zu schimmeln, da die Außenfassade nicht Dicht war, was der Vermieter relativ zügig mit Chlor geregelt hat bis die Hausverwaltung die Fassade hat abdichten lassen.
Nun ist aber seit fast zwei Jahren im Wohnzimmer nach diesem Vorfall die Tapete an der Fensterwand komplett ab und es sieht einfach nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 1

Im Badezimmer wurde damals beim Einbau der Dusche von den Handwerken nicht ordentlich gearbeitet, was dazu führte, dass die Dusche im Abfluss nicht Dicht war, sodass regelmäßig unten aus der Dusche Wasser ausgetreten ist.
Nach ein paar Monaten kam dann ein Handwerker und hat die Fliesen um die Dusche unten rum abgenommen und das Problem gelöst, aber auch hier ist seit nem 3/4 Jahr die Verkleidung nicht wieder angebracht worden, sieht also auch nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 2

Bei den Nachbarn über uns war die Dusche anscheinend ebenfalls nicht wirklich Dicht, da irgendwann unsere Decke komplett Nass war. Das Problem an sich wurde behoben aber es soll trotzdem nochmal die Decke getrocknet werden und man sieht leichte(!) Wasserspuren noch an der Decke.
--> Mangel 3

Seit ner Woche funktioniert nun auch meine Heizung und die Heizung im Wohnzimmer nicht mehr. Hab dem Vermieter direkt geschrieben und es kam keine Antwort zurück.
--> Mangel 4

Wie ihr merkt gibt es einfach ne Menge zu tun und egal wie oft ich dem Vermieter schreibe und Frage, wann denn mal was passiert heißt es immer er wartet auf Antwort von der Versicherung, auf Terminvergaben der Handwerker und und und...

Habe nun heute eine Mietminderung von 130€ angekündigt (bei 1090€ Warmmiete), wenn bis Anfang Dezember keine FESTEN Termine für die Behebung dieser Mengel feststehen.

Hier seine Antwort die dann auf einmal 2 Stunden später kam:
"Hallo *Name*, lass uns das bitte einmal schriftlich festhalten per Email, damit wir die Sache rechtlich prüfen lassen können und eventuell daraus entstehende Kosten im Nachhinein geltend machen können. Zudem rate ich dir diesbezüglich vorsichtig zu agieren, da die Decke und die Dusche kein Grund für eine Mietminderung darstellen, die Heizung im Schlafzimmer wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt, von der nicht funktionierenden Heizung im Wohnzimmer haben wir nach der letzten Überprüfung keine Info mehr erhalten. Ich will nur verhindern, dass am Ende die Mietminderung in dem Umfang als nicht rechtens eingestuft wird und neben der Rückzahlung noch Anwaltskosten dazu kommen, die wir geltend machen. Am Montag um 1600 komme ich mit der Hausverwaltung noch einmal wegen der Decke, Techniker für die Heizung sollte sich morgen bei euch melden. "

Mich würden an dieser Stelle mal eure Gedanken dazu interessieren. Ist es rechtens was ich da verlange? Ist die Dusche wirklich kein Grund für eine Mietminderung (fällt doch unter Schönheitsreparaturen?!).
Wenn eine Mietminderung angebracht ist, was haltet ihr von der von mir angesetzten Summe?

Würde mich über jeden Rat freuen!

Lg

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietmängel
Unfall mit Kundenfahrzeug als KFZ Mechatroniker?

Hallo, kurz etwas zu mir. Ich bin 20 Jahre alt und KFZ-Mechatroniker von Beruf. Ich bin seit circa einem halben Jahr ausgelernt und wurde in meinem Ausbildungsbetrieb. Ich habe nun einen befristeten Vertrag auf ein Jahr der im Juni 2024 ausläuft. In meiner Ausbildungszeit und dem halben Jahr als geselle habe ich mir nicht zu Schulden kommen lassen, bis jetzt.

Nun zu meiner Frage/ aktuellen Situation. Vor circa drei Wochen habe ich bei uns in der Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug ein anderes Kundenfahrzeug beschädigt. Ich wollte aus der Werkstatt fahren allerdings kam mir jemand entgegen und dieser wollte nicht nachgeben. Ich entschloss ich mich rückwärts zurück zu fahren. Im letzten Moment als ich fast schon zurück war habe ich leider mit dem Fahrzeug das ich gefahren bin ein andere Fahrzeug leicht gestreift. Beide Fahrzeug waren danach leicht verkratzt.

Nach circa einer Woche holte mich mein Chef in sein Büro und wollte mit mir etwas besprechen. Mir war dann natürlich schon klar das es um dieses kleine Missgeschick ging. Ich habe ihm erklärt das es mir sehr unangenehm ist und das es keine Absicht war. Dann sagte er mir das sowas ja mal passieren kann und alles kein Problem sei, aber bei sowas würde es einen Selbstbeteiligung von 1000€ geben. Ich kann diese von meinem Bruttolohn zahlen oder begleiche diesen Betrag mit 50 Überstunden oder 6 Urlaubstagen.

Ist sowas rechtlich richtig ? Muss sowas im Arbeitsvertrag festgehalten sein und was wären sonst meine Möglichkeiten. Den Versuch es über die Privat Haftpflicht abzuwickeln habe ich schon gemacht die zahlen natürlich nicht.

Wie oben schon geschrieben läuft im Juni nächsten Jahres mein Vertrag aus und ich würde eigentlich gerne dort bleiben. Was mir natürlich nicht in die Karten spielt.

Schonmal danke für eure Zeit und Antworten

Anwalt, Recht, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Rechtsstreit, Selbstbeteiligung
Versicherung stellt Bearbeitung zurück aufgrund Rückfrage aus altem Vertrag?

Guten Morgen zusammen,

ich hätte eine "kleine" versicherungstechnische Frage, die vielleicht etwas kompliziert ist.

Bei einer Versicherung hatte ich bis vor einem halben Jahr eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde, Vorsorge und Ähnliches.

Dabei kam es bei einer Einreichung zu Rückfragen bezüglich der Diagnose der kardiologischen Vorsorgeuntersuchung "Kein hinweis auf strukturelle Veränderungen", aus der zwar eigentlich eindeutig hervorgeht, dass keine Erkrankung vorliegt, jedoch wurde trotzdem auf Auskünfte seitens der Krankenkasse, des Hausarztes sowie des Kardiologen bestanden. Die Auskünfte habe ich nicht eingereicht, da mir der zeitliche Aufwand (40 Seiten in Summe) nicht im Verhältnis zum möglichen Erstattungsbetrag stand.

Aufgrund eines Wechsels habe ich diese Zusatzversicherung Versichung dann gekündigt.

Jetzt habe ich seit September bei dem Versicherer eine Zahnzusatzversicherung und diesbezüglich eine Rechnung von Ende Oktober über eine Zahnreinigung eingereicht. Diese wird nun aber abgelehnt mit Verweis auf die fehlenden Unterlagen (s.o.) abgelehnt.

Meine Frage ist nun: Ist das rechtens? Ich meine, die "Diagnose" von damals hat rein garnichts mit der Zahnreinung zu tun. Es sind doch rechtlich gesehen zwei eigenständige Verträge, die auch einen zeitlichen Versatz (also zw. Vertragsende der ersten und Vertragsbeginn der zweiten) haben.

Vielen lieben Dank schon mal für die Anworten. :)

LG

Versicherung, Zahnzusatzversicherung
Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Rücktritt als 1.Vorsitzende zur Unzeit, sechs Monate gewartet, nix passiert, was kann ich tun, um aus dem Vereinsregister rauszukommen?

Sachverhalt/Dilemma

Der Vorstand ist laut Satzung mit 2 von 3 entscheidungsberechtigten Personen weiterhin geschäftsfähig ( gemeinnütziger eingetragener Verein). Meinen Rücktritt veranlasste ich als 3. Person (Vorsitzende) jedoch kurzfristig, weil ich erhebliche Mängel in der Vereinsarbeit aufdeckte, die zu großen Schäden für Leib und Leben führen könnten (Brandschutz, Fluchtwege, fehlendes Sicherheitsprotokoll - keine Veranstaltungsversicherung möglich, ohne erheblichen finanziellen Aufwand). Da diese Tatsachen jedoch weiterhin vertuscht werden sollten und ich keine Mehrheit fand, die bereit war, diesen Missständen Rechnung zu tragen und deswegen auch noch gemobbt wurde, kündigte ich sowohl Mitgliedschaft, als auch Amt. Ich kam mir hinlänglich für blöd verkauft vor.

Da mein Rücktritt jedoch zur Unzeit geschah, gewährte ich die erforderliche Zeit für die Organisation von Neuwahlen, mit der Bitte um schnellstmögliche Regelung und in der Hoffnung auf Einsicht in die prekäre Situation. Nun sind mehr, als sechs Monate vergangen und es scheint, dass die Umstände jedoch dem noch amtierenden Vorstand keinerlei Anlass dafür gibt.

Bin ich immer noch haftbar? (Rücktritt erfolgte schriftlich und wurde bestätigt)

Komme ich selbst aus dem Vereinsregister raus?

Hinsichtlich des Betrugs und der Verschleierung auch ggü der Mitglieder ist es vielleicht ratsamer rechtliche Schritte einzuleiten und ein Veranstaltungsverbot zu erwirken? Welche Verantwortung trage ich dabei?

Vereinsrecht
Einfluss von Einträgen im Erziehungsregister auf Bewerbung in der JVA?

Hallo,

als ich jugendlich war, ca. 15 Jahre alt, lief ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen des Besitzes von Cannabis, in ganz geringen Mengen. Das wurde damals an das Sozialgericht bzw. Familiengericht weitergegeben, ich musste einmal zur Drogensuchtberatung und die Anklage wurde fallen gelassen bzw. das Ermittlungsverfahren eingestellt. Anschließend habe ich meine Situation überdacht, aufgehört mit dem Konsum von Cannabis, mich auf die Schule konzentriert und hatte von da an nie wieder etwas mit Drogen zu tun. Leider steht das, so wurde es mir zumindest damals mitgeilt, in meinem Erziehungsregister und wird dort auch erst mit Vollendung des 24 Lebensjahres gelöscht.

Nun bin ich mitten in meinem Psychologiestudium und plane eigentlich ein Praktikum in einer JVA zu machen, befürchte allerdings, da ich erst 22 und somit und nicht Ü24 bin, dass die Herrschaften dort sicherlich (berechtigerweise) Einsicht in mein Erziehungsregister, auch wenn es nur ein Praktikum ist, verlangen. Weiß jemand ob und inwieweit tatsächlich die persönliche Eignung in Frage gestellt wird, wenn ein einmaliger Eintrag im Erziehungsregister vorliegt, ansonsten aber keine Vorstrafen, anhängigen Ermittlungsverfahren etc. bestehen?

Und wie ist das eigentlich rechtlich wenn die Einträge in dem Erziehungsregister gelöscht worden sind, besteht dann dennoch die Offenbarungspflicht, oder gehört das dann dem Teil der Vergangenheit an, welcher vor absolut niemandem jemals mehr offenbart werden muss?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Recht
Hauptjob + Minijob + Kleingwerbe / Unternehmen?

Hallo ihr alle zusammen,
ich weiß, dass eine Frage in die Richtung bereits öfter gestellt wurde ... leider konnte ich dennoch nicht die passende Antwort für mich finden / aus dem ganzen rauslesen.

Ich habe einen Hauptjob in dem ich Teilzeit arbeite. Zu meinem Teilzeit(Haupt)job habe ich einen Minijob (ganz normal 520€ pauschal besteuert) und würde nun gerne noch ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen / freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?

Die zweite Frage: Ich bin mir tatsächlich nicht ganz sicher unter welche Gewerbeart mein Vorhaben fallen würde. Also ob es Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit wäre.

Die Idee wäre als private / persönliche Sekretärin im Finanz- und Versicherungsbereich zu arbeiten. Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten, Termine vor und/oder nachbereiten, Datenpflege usw. usw. eben das was so im Hintergrund anfällt und den Kundenberatern Zeit und Arbeit erspart bzw. die Kundenberater sich so mehr auf die Kundenberatung konzentrieren können und sich auch mehr Zeit für einzelne Kunden nehmen können.

Könnt ihr mir weiterhelfen wie das einzuordnen ist und sich das Ganze eben steuerlich verhält bzw. was dann auch bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist.

Ich selbst würde diese Art der Dienstleistung ehrlich gesagt eher als freiberuflich oder Kleinunternehmen einordnen aber nicht als Kleingewerbe. Als Kauffmann / Kauffrau und das dazugehörige Handelsgeschäft würde ich persönlich das ganze nicht sehen.

Habt vielen Dank.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Minijob, Steuern
Zeugnis gut oder schlecht?

Nach der Tätigkeitsbeschreibung:

Frau… hat sich sehr engagiert in ihr neues Aufgabengebiet eingearbeitet und verfolgte nachhaltig und erfolgreich die vereinbarten Ziele. Frau… verfügt über eine große und beachtliche Berufserfahrung. Sie beherrschte ihren Arbeitsbereich umfassend und überdurchschnittlich, fand gute Lösungen und hatte neue Ideen. Sie aktualisierte beständig ihre Fachkenntnisse. Die Buchungssysteme Amadeus, Toma und Bosys beherrschte Frau… gut.

Bei der Erledigung ihrer Aufgaben zeichnete sie sich durch Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Umsicht aus. Man konnte sich auch in schwierigen Situationen stets gut auf sie verlassen. Auch bei anspruchsvollen Aufgaben unter schwierigen Bedingungen erzielte Frau…stets Ergebnisse von hoher Güte. Sie war auch starken Arbeitsanfall jederzeit gewachsen.

Wegen ihrer stets verbindlichen und hilfsbereiten Art wurde Frau…von ihren Vorgesetzten und Kollegen besonders geschätzt. Ihr Verhalten war jederzeit einwandfrei. Unseren Kunden gegenüber tat sie stets höflich, zugleich sicher und gewandt auf. Das Unternehmen wurde von ihr stets gut repräsentiert.

Die Leistungen von Frau… fanden jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung.

Frau.. verlässt das Unternehmen… mit Ablauf der vereinbarten Frist.

Wir bedauern das Ausscheiden von Frau …, weil wir mit Ihr eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute .

Ort, Datum

Unterschriften

Zeugnis, Arbeitsrecht. Arbeit
Krankenkassenbeiträge?

Liebe Finanzgemeinde,

ich war im Jahr 2022 7 Monate angestellt u 5 Monate selbstständig berufstätig.

In den ersten 7 Monaten habe ich als Angestellter sehr gut verdient, als Selbstständiger habe ich in den ersten 5 Monaten ein ordentliches Minus gemacht.

Ich habe also in den ersten 7 Monaten hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt (zusätzlich natürlich mein Arbeitgeber) und in den 5 Monaten der Selbstständigkeit, bedingt durch hohe Investitionen, einen Betriebsverlust gemacht - dementsprechend nur den Mindestbeitrag in die gesetzliche Krankenkasse geleistet.

Ich war, gemäß der Einkommenssteuererklärung 2022, davon ausgegangen, daß meine Einkünfte aus nichtselbständiger u selbständiger Arbeit zusammengezogenwerden und nach dem zu versteuernden Einkommen auch die Krankenkassenbeiträge rückwirkend korrigiert werden.

Wenn ich also im Gesamtjahr kaum zu versteuerndes Einkommen hatte, aber als Angestellter im ersten Halbjahr den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen bezahlt habe, müsste ich doch eigentlich Beiträge zurück erstattet bekommen oder wird das Angestelltenverhältnis u die Selbstständigkeit völlig unabhängig voneinander behandelt ??

In meinem Fall hiesse das, daß ich, gemessen an den niedrigen Einkünften aus dem Gesamtjahr (bedingt durch die Betriebs-Verluste) Krankenkassenbeiträge in Höhe von 30% der Gesamteinkünfte abgeführt habe.

Ist die Trennung von Beiträgen für die Zeit Dershowitz Angestelltendaseins u der Selbstständigkeit richtig ??

Vielen Dank für eine Aufklärung

Krankenkassenbeiträge, Rückerstattung
Pfändung von Computer sowie Neuaneignung während Pfändung?

Guten Abend zusammen,

ich befinde mich momentan, nach ungefähr halbjähriger Arbeitslosigkeit in einer Ausbildung. Nun haben sich während meiner Arbeitslosigkeit knapp 6.000€ Schulden bei meiner Krankenkasse angehäuft. Eine Kontopfändung ist aufgrund meines Ausbildungsgehaltes natürlich nicht gefruchtet und nach mit der Schuldnerberatung abgeklärter Deklaration meiner Zahlungsunfähigkeit an den Zoll habe ich nun ein Schreiben erhalten, indem erklärt wird, dass mich demnächst ein Vollziehungsbeamter zwecks "Feststellung Wirtschaftlicher Verhältnisse und ggf. Absicherung der Forderung durch Sachpfändung" aufsuchen wird.

Nun habe ich mir nie großartig Sachen gegönnt und mein Geld eher für Reisen und Unternehmungen ausgegeben. Einen Fernseher besitze ich nicht und mein Smartphone dürfte auch nicht von Interesse sein. Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat, jetzt vielleicht noch bei knapp 500 liegt, würde ich ihn mit den gleichen Teilen neu zusammenstellen. Abgesehen davon besitze ich nun nicht wirklich etwas von Wert.

Kann dieser nun, als einziges Informations- sowie "Entertainment"-medium gepfändet werden?

Kann ich mit Nutzung von CNC sowie CAD/CAM Software in der Ausbildung auf den Besitz eines etwas leistungsstärkeren PC's argumentieren?

Evtl. blöde Frage, aber kann ich mit einer offiziellen Schenkung an z.b. Verwandte oder Freunde den PC schützen, sollte der Vollziehungsbeamte ihn mitnehmen wollen?

Habe im Internet leider nur vage Definitionen gefunden, aus denen ich nicht herauslesen konnte ob der PC geschützt ist oder nicht.

Der andere große Punkt ist, wie sieht das mit dem Erwerb von neuen Dingen aus, nachdem der Beamte vor Ort gewesen ist. Also angenommen ich kaufe ein neueres Smartphone, kann dieses dann im Nachhinein gepfändet werden?

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.

Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutz