2 Verwarnungsgelder ist das rechtens?
Hallo ich wurde für eine Allgemeineverkehrskontrolle angehalten. Dabei wurde festgestellt das mein TÜV schon 4 Monate abgelaufen war und das ein Bremslicht nicht funktioniert. Es wurde mir vor Ort als Verwarnung ausgesprochen mit der Firderung binnen 7 Tagen eine neue HU und ein Funktionierendes Bremslicht vorzuweisen. Alles gemacht . Und nu bekomm ich 2 Briefe wo ich für beide Ordnungswiedrigkeiten jeweils ein Verwarngeld von 15 und 25 Euro zahlen soll. Ist das so rechtens? Mfg
3 Antworten
peanuts...sei froh, das du keinen Punkt bekommen hast, oder bei einem Verkehrsunfall, bei dem du Recht hättest, dein mangelnder Tüv kontraproduktiv wäre.
4 - 8 Monate: In einem überschrittenen Zeitraum zwischen 16 - 32 Wochen zahlen Sie ein Bußgeld von 25 Euro. Mehr als 8 Monate: Wäre Ihr Termin für den TÜV mehr als ein halbes Jahr fällig, müssten Sie ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhielten einen Punkt in Flensburg.
Ihr Bremslicht funktioniert nicht? Das kann eine Geldbuße von 15 Euro nach sich ziehen.
Ich bin jetzt mal korrekt... wie wurde die Verwarnung ausgesprochen? Da kommt es stark drauf an. Sollte der Verwaltungsakt abgeschlossen gewesen sein, kann kein weiteres Verwarngeld erlassen werden. In Deutschland kann es keine zwei Verfahren wegen einer Sache geben...
Der Nachweis wird jedoch schwer. Denn am Ende muss der Kontrollierende bestätigen, dass er das Verfahren abgeschlossen hatte und die Bußgeldstelle es nur aufgrund einer Mängelanzeige verwarnt hat.
Klar ist das rechtens!
Wieso auch nicht?