Bestatterwechsel?

Hallo, ich habe folgende Frage;

Folgendes ist geschehen. Ich habe vor zwei Tagen einen Brief vom Ordnungsamt persönlich überreicht bekommen, mit der Mitteilung, dass mein leiblicher Vater verstorben ist. Ich hatte 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm, trotzdem ging es mir natürlich nahe. Das Problem war gewesen, dass er bereits am 4.1. verstorben ist und ich somit schnellstmöglich als nächste Angehörige der bestattungspflicht nachkommen muss und ihn aus dem hier im Ort ansässigen Krankenhaus rausholen musste, da dies pro Tag 45 Euro kosten veranschlagt. Nun ist es so, dass ich innerhalb von nicht mal einem Tag, naja, einen halben Tag, ich habe es am Donnerstag mittag erfahren, musste es auch erst mal sacken lassen und mich um die Formalitäten kümmern, wie was und so weiter, und hatte dann nur den Freitagvormittag im Prinzip Zeit, mich für ein Bestattungsinstitut zu entscheiden, da das Krankenhaus bzw. die Pathologie am Freitag nur bis 14 Uhr geöffnet hatte. Das heißt, ich hatte eigentlich gar keine richtige Auswahl, um mich mit den Preisen auseinanderzusetzen. Nun ist es so, dass ich mich für ein Bestattungsinstitut entschieden habe. Die haben ihn bereits auch aus dem Krankenhaus. Ich habe nach dem Beratungsgespräch jetzt drei Kostenvoranschläge geben lassen und empfinde die als sehr, sehr teuer. Beispielsweise eine anonyme Bestattung, Einäscherung und Verstreuen seiner Asche ohne Angehörige kostet knapp 3000 Euro. Das teuerste Angebot, was ich mir habe geben lassen, ist, dass er in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne namentliche Erwähnung beigesetzt wird, aber wo Angehörige mit dabei sein können, für 4100 Euro. Ich hatte keine Möglichkeit, weiter Preise zu vergleichen bzw. mich intensiv mit Angeboten zu beschäftigen. Und meine Frage ist jetzt, da ich die Frist zur Einäscherung einhalten muss, die ist in zehn Tage, müsste morgen also passieren, ob ich einen Bestatterwechsel vornehmen kann. Ich habe nur die Überführung vom Krankenhaus zum Bestatter in Auftrag gegeben und die Einäscherung. Wäre es denn möglich, dass ich den Bestatter wechseln kann nach der Einäscherung? Die eigentlichen Leistungen, wie er bestattet werden soll, habe ich noch nicht unterschrieben.

Bestattungskosten
Steuererklärung Halbwaisenrente?

Hallo zusammen,

ich wollte dieses Jahr das erste Mal (eigentlich freiwillig) meine Steuererklärung machen.

Jetzt habe ich rausgefunden, dass meine Halbwaisenrente die auf das Konto meiner Tante geht versteuert werden muss wenn der Freibetrag überschritten ist...

Sprich ich MUSS meine Steuererklärung machen... und hätte Sie wahrscheinlich schon in den Vorjahren machen müssen... (ich hab immer gedacht man kriegt einen Bescheid wenn man eine Steuererklärung abgeben muss)

Ich bin ledig, Steuerklasse 1 und 40 Stunden/Woche.

Ich brauch eure Hilfe. Wie gehe ich damit am besten vor?

Ich war vom 1.9.2020 bis 6.6.2023 in einer Ausbildung in der Zeit habe ich eine Halbwaisenrente in Höhe von 170€ pro Monat erhalten. Davor hab ich Sie auch bekommen aber bin keinem Job nachgegangen sprich da wurde der Freibetrag nicht überschritten.

1. Lehrjahr 850€ 2. Lehrjahr 950€ 3. Lehrjahr 1050€

Außerdem habe ich seit 2021 einen Minijob und verdiene dort 450€ im Monat.
Seit dem 7.6.2023 bin ich in einem festen Angestelltenverhältnis beim gleichen AG und verdiene 2.500€.

Kann ich vorher irgendwie rausfinden wie viel ich nach zahlen muss?

Wie fange ich jetzt am besten an? Welche Programm kann ich nutzen oder sollte ich lieber zu einem Steuerberater gehen?

Wie genau gibt man den halbjährlichen Wechsel von Ausbildung zu angestellten Verhältniss an? (Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung)

Gibts irgendwelche Bücher, Videos die ihr zu dem Thema empfehlen könnt?

Liebe Grüße und schon einmal vielen Dank.

Rente, Arbeit, Halbwaisenrente, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Waisenrente
Pfändung Postbank?

Hallo, ich wollte mal wissen was mit dem restlichen Geld passiert, welches man ja nicht bekommt wenn eine Pfändung vorliegt. Man bekommt ja nur den Freibetrag. Aber beispielsweise hat man nur noch eine Pfändung auf dem Konto von 120 Euro. Der Freibetrag beträgt ja so 1340 Euro.

Man bekommt aber zb. 2000 Euro Lohn auf das Konto.

Das heißt der restliche Betrag, auf den man nicht zugreifen kann, beträgt 660 Euro. Die Bank nimmt ja diesen Betrag um die Pfändung zu bezahlen, also die 120 Euro werden von der Bank an den Gläubiger geschickt.

Was passiert aber mit den übrigen 540 Euro dann? Wo landen die denn dann?

Mein Partner hat dieses Problem, alle Pfändungen wurden von der Bank abbezahlt an die Gläubiger. Soweit so gut.

Nun ist aber diese eine Pfändung noch aufm Konto, die Bank zahlt diese aber nicht an den Gläubiger, mein Partner hat trotzdem nur diesen Freibetrag seit Monaten. Die Pfänung steht auch seit Monaten drin, es passiert nix. Wo landet dann das restliche Guthaben, wenn die Pfändung gar nicht von der Bank damit bezahlt wird? die Bank kann ja nich die knapp 700 Euro einfach einsacken?

Er war dann in ner Filiale, die meinten, er solle die Pfändung selbst überweisen, was er ja nicht wusste, da die vorherigen alle von der Bank an die Gläubiger gezahlt wurden.

ich frage mich jetzt nur, wo das ganze restliche Geld, welches ja nicht zu verwenden war hingelangt???

ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Pfändungsfreibetrag