Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung
MediathekView in Kobination mit Jellyfin legal?

Guten Tag Liebe Community,

ich möchte mir selbst derzeit einen kleinen Streaming Server zusammenbasteln, mit dem ich dann eine große Mediathek an Filmen und Serien gucken möchte. Nun erteinmal musss man eine solche Mediathek aufbauen(legal).

Hypothetisch könnte man MediathekView oder Mediathekviewweb nutzen, doch a)würde man damit gegen die Nutzungsbedingungen von ARD/ZDF Mediathek verstoßen und b)würde man eine Kopie des Films herunterladen welches eine unerlaubte Kopie darstellt?! Ich bin mir bei der ganzen Rechtssprechung nicht ganz sicher aber zum Punkt a): ich komme auf eine Webseite wie: https://nrodlzdf-a.akamaihd.net/de/zdf/20/11/201110_0225_sendung_roo/1/201110_0225_sendung_roo_a1a2_6660k_p37v17.mp4 und dort habe ich nur ein Video, ohne Nutzungsbedingungen gelesen oder zugestimmt zu haben nichteinmal einen Hinweis zu diesen zu finden. Und zum Punkt B) ist dies nicht gestattet wenn es veröffentlicht ist und nur zu einem privaten Zweck ist?

Nun nehmen wir an ich habe eine Mediathek legal aufgebaut und möchte diese nun im lokalen Netzwerk aber auch unterwegs nutzen, sowie mit meinen Familienmitgliedern teilen. Hierzu habe ich zwei Möglichkeiten, entweder öffne ich Jellyfin ans Internet und schütze es mit einem Passwort, oder ich nutze Proxy Dienste wie Pomperium, hier würden jedoch die Apps nicht unterwegs funktionieren. Weiß einer mehr zur rechtlichen Situation und kann unverbindliche Tipps oder Anmerkungen geben.(Ich weiß, das dies kein Ersatz zu einer Anwaltlichen Beratung darstellt)

VG

Recht, Legal oder nicht
Ist die Volksbank Online App noch zeitgemäß?

Es geht um den Bereich Onlinebanking mittels Handy. In der Bank um einen Zugang zu Onlinebanking gebeten. MA tippte etwas zu meinen Konto in den Bankcomputer und erklärte das ich die Zugangsdaten per Brief zugesandt bekommen. Am nächsten Tag erhielt ich den Bankanruf, dass erst einmal ein Onlinebankingantrag zu unterschreiben sein. Ich hatte inzwischen die VB Bankingapp plus die VB Transaktionsapp auf dem Handy installiert. Dies war mir von der Sparkasse bereits bekannt, wo ich für die Spkapp ein Kennwort und eine 5 stellige Geheimzahl und für SpkTansaktions-App ein Kennwort aus Zahlen und Gross- und Buchstaben vergeben musste. in der Volksbank starten wir am Tresen mit der VB-Tan-App für die ich ein Kennwort im vorgesehenen Eingabefeld vergab. Das darüber ein weiteres WiederholungsEingabefeld ist, war auf den Handy nicht sofort ersichtlich, geschenkt. OK, anschließend öffneten wir die VB-Banking-App für die ich einen Alias-Namen? eintippen musste. Leider wähle ich Wort mit Umlauf (ä). Ein weiteres Kennwort war zweimal einzu-geben. Dann die Anzeige FEHLER. Die im Kennwort enthalten Sonderzeichen wurden entfernt. Trotzdem wieder FEHLER. Problem war der im Alias-Namen verwendete Umlauf. Im Alias-Namen ä in ae umgewandelt und es klappte. Jetzt musste zur Öffnung der VB-BANKING-APP noch ein neues Kennwort zweimal eingeben werden. Verwirrung Wozu war das nochmal das erste Kennwort in der VB-BANKING-APP? Dieses muss alle 90 Tage auf Aufforderung eingeben werden. Aha. Eine VB im Emsland ist da weiter. Der Kunde bekommt einen Vordruck, auf dem die obigen Eingaben erklärt und die beabsichtigten Kennwort-Eingaben vom Kunden selbst aufgeschrieben werden. Nur so ist das wichtige Handy-Online-Banking am Banktresen sinnvoll darstellbar. Gedächtnisprotokoll. Nachtrag: Während des obige Prozedere erhielt ich auch noch per E-Mail eine mehrstellige Zahlenkombinationen, die ich ins Handy eingeben musste. Ferner musste ich auch die Bankleitzahl der Volksbank eingeben. Auch sollte ich mich während der App-Installation zusätzlich entscheiden, ob ich mich mittels Fingerabdruck identifizieren möchte. Das habe ich glücklicherweise zugelassen. Letztlich bin ich mir nur noch beim letzten Kennwort für die Öffnung der VB-BANKING-APP ganz sicher und kann dann mittels Fingerabdruck mit der App arbeiten. Mal sehen was in 90 Tagen passiert, wenn von mir entsprechende Kennworteingaben verlangt werden. Insgesamt ist das Verfahren für Ältere, die mit Ihrem Handy nicht so stark verwachsen sind, doch richtig verwirrend und ohne eine vorbereitende Formularunterstützung am Banktresen mit parallelem statt findenden Kundenservice suboptimal. Diesem einmaligen Vorgang sollte von Seiten der Volksbank mehr Beachtung geschenkt werden. Dies ist aber nicht als Kritik an den beteiligten Mitarbeitern im Kundenservice gedacht. Vielmehr sollten von dem Bankvorstand entsprechende Hilfestellungen für ältere Kunden eingeführt werden.

Was könnte die Bank Ihrer Meinung nach besser machen?

Siehe oben!!!!

Handy
Tischplatte vom Schreibtisch kann trotz Garantie aufgrund von Montierung nicht mehr zurückgegeben werden?

Hallo!

Ich habe mir Anfang des Monats einen Schreibtisch bei Desktronic bestellt und hatte zuvor nochmal zur Sicherheit geguckt, ob und wie lange es denn ein Rückgaberecht gibt. Laut deren Website 30 Tage.

Nun ist der Schreibtisch da und ich musste leider feststellen, dass die Tischplatte auf deren Website zwar super schön präsentiert wurde, in Wirklichkeit allerdings nur eine normale Sperrholzplatte ohne sonderlich viel Scham ist.

Dennoch habe ich den Schreibtisch erstmal aufgebaut, aber hatte nach einem Tag bereits das Gefühl, dass ich mich einfach nicht mit der Platte anfreunden kann...

Nun war mein Plan die Platte zurückzuschicken und eine eigene Massivholzplatte zu Montieren, jedoch wurde mir nun im Telefonat gesagt, dass bereits montierte Platten aufgrund der "Beschädigung" nicht innerhalb der 30 Tage zurückgegeben werden können.
Eine "Montierte" Platte ist in diesem Fall eine Platte, in die 8 Schrauben in vorgegebene Löcher geschraubt wurden.
Darüber hinaus hat der Tisch keine Gebrauchsspuren.

Ist so etwas rechtens und normal? Bis Dato konnte ich alle möglichen Dinge (wie Handys, Tastaturen oder Bildschirme z.B.) ebenfalls innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben, aber vllt. ist das auch nicht vergleichbar... Bin natürlich auch kein Profi auf dem Gebiet.
Vllt. kennt sich wer von euch da besser aus?

LG

Garantie, Rückerstattung, Rückgabe, Rückgaberecht
Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Rückforderung
Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

Hallo, ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist. Jahresbrutto von Haupt + Nebenjob zusammen ca. 13-14K.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene - aufgrund Nachfragemangel oder einfach weil ich keine Zeit dafür finde) - Mache das jetzt schon knapp 2 Monate nebenher. Arbeite auch nicht für spezielle Kunden direkt. Ich gucke mir eher einen Pool von Aufträgen an, an dem meist so zwischen 2-20 andere Designer arbeiten und die, dem Kunden besten gefallene Submission erhält den Zuschlag und wird dann für die Arbeit bezahlt. - Es kann also auch sein, dass ich 20 Stunden arbeite, aber nur für 5 von denen wirklich bezahlt werde. Nur falls diese Information relevant in diesem Kontext ist.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Steuern so rein gar nicht auskenne und jegliche Artikel online eher verwirrend wirken.

Frage 1:
Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr? Ist diese 410€ Freibetragssumme für mich vielleicht gar nicht mehr relevant, weil ich mit meinen gesamten Einnahmen sowieso schon über die 10.000€ komme, oder liege ich doch noch darunter, weil es bei den 10.000€ nur um die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht und der 520€-Job nicht dazugerechnet wird?

Frage 2:
Was genau muss ich machen um nicht komplett die Kontrolle über die Situation zu verlieren aber auch noch so viel wie möglich meines (sehr mühsam erarbeiteten) Neben-Nebeneinkommen zu behalten?

Frage 3:
Lassen sich bestimmte Ausgaben für meine Tätigkeit (neue Programme, AI Tools, Adobe Subscription, Bundles, Stock Images, oder neue PC Hardware) von der Steuer absetzen, weil ich diese ja für die Arbeit brauchen würde?

Ist aber rein spekulativ und ich habe halt so rein gar keine Ahnung, wie irgendwas davon funktioniert..

Danke im Voraus an alle, die sich das hier durchlesen und mir ggf. ein wenig helfen können!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, freiberufliche Tätigkeit