Entsorgung von Eigentum?


01.12.2023, 07:19

Frage für die Schweiz

7 Antworten

  1. Du hast Dein Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Arbeitgeber beendet. Diese Kündigung wurde vom Arbeitgeber akzeptiert und ist somit rechtskräftig und unstrittig.
  2. Es ist Deine Pflicht, persönliche Gegenstände bis zu spätestens diesem Austrittsdatum vom Arbeitsplatz zu entfernen bzw. Eigentum des Arbeitgebers (z.B. Schlüssel, Laptop, Handy, Unterlagen) bis zu diesem Zeitpunkt zurückzugeben, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Das hast Du nicht vollständig so getan. Es blieb ein Ordner zurück, den Du gerne zu einem späteren Zeitpunkt wieder abholen möchtest. Mit wem wurde dies nachweislich (idealerweise schriftlich) so vereinbart und bestätigt?
  4. Wurden die Materialien im Ordner in der Arbeitszeit erstellt, so ist der Ordner mit Inhalt Eigentum des Arbeitgebers, nicht Deiner. Der Arbeitgeber kann somit darüber verfügen (und insbesondere diesen vernichten).
  5. Du hast ein Jahr lang keinen Anspruch auf diesen Ordner erhoben (siehe Punkt 3), d.h. man kann nach dieser Zeit davon ausgehen, dass selbst persönliche Gegenstände nicht mehr abgeholt würden (wenn nichts anderes nachweislich vereinbart wurde). Also kann der Arbeitgeber den Ordnerinhalt vernichten.
  6. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt es auch in der Schweiz über solche Zeiträume nur für geschäftsrelevante Unterlagen verschiedener Arten. Darum handelte es sich offensichtlich nicht, d.h. der Arbeitgeber hat den Ordnerinhalt der Vernichtung zugeführt.

Ich sehe nicht, auf welcher Rechtsgrundlage eine Klage gegen den früheren Arbeitgeber erfolgen sollte. Es gibt sicher eine Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers auch über den Kündigungszeitpunkt noch für eine gewisse Zeit hinaus, die Dein Eigentum schützt, aber ein Jahr ist doch schon recht lange. Weiterhin gab es zu diesem speziellen Ordner (dessen Inhalt ggf. gar nicht Dir gehört, sondern Eigentum, da Arbeitsprodukt, des Arbeitgebers ist) keine verbindliche Vereinbarung über den weiteren Verbleib.

Du wirst daher auch keinen Schadensersatzanspruch durchsetzen können, da kein Fehlverhalten besteht.

Also ich fasse mal deine kommentare hier zusammen!!!

Hier in Deutschland kann man nix rechtliches einklagen, was es nicht mehr gibt.

Und das wird bestimmt auch in der Schweiz so sein.

Wie willst du denn beweisen, das es den Ordner da gegeben hat und wie willst du es beweisen, das du gesagt hattest, das du den irgendwann wieder abholst.

Kannst du überhaupt irgendwas beweisen?

ich denke, du müsstest das .... weil du nach rechtlichen Gründen fragtest...zivilrechtlich einklagen, aber wie klagt man was ein, was es vielleicht einen tag nach deinem letzten Arbeitstag garnicht mehr gegeben hat?

Wieso machst du dir davon nicht vorher eine Kopie von diesem Ordner?

Handyfotos... Kopierer....?

Und selbst, wenn man eine Klage wegen des Ordners zulassen würde, den es ja nicht mehr gibt, wie würde da ein Wert berechnet?

Also ich würde sagen, ich sehe da keine Chance, schreib die ganze Sache ab.

Wer hat heutzutage noch Ordner , wo alles digital ist.

Vergiss es


classica  01.12.2023, 04:25

Wenn Du freiwillig als Exauszubildene Papier vor Ort lässt , welches wahrscheinlich auch Lösungen und Arbeitsvorgänge für Auszubildende enthält, die diese selber erarbeiten sollen , ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese aufzuheben, oder wurdest Du darum gebeten , den Ordner dort zu belassen ?

Pech gehabt

Vergiss es

Emiana 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 20:24

meine Frage ist, ob mein Ex Arbeitgeber eine Aufbewahrungspflicht hat oder nicht. Ob jetzt jemand heutzutage einen Ordner hat oder nicht ist nicht relevant? 🤦🏽‍♀️

Schubert610  30.11.2023, 20:33
@Emiana

jetzt mal Tacheles geredet:
natürlich hat dein EX AG keine Pflicht deinen Müll aufzuheben.

Emiana 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 20:37
@Schubert610

Müll??? Das ist kein Müll ich habe eine Ausbildung von 6 jahren gemacht und all meine Unterlagen befinden sich in dem Ordner???

Schubert610  30.11.2023, 20:45
@Emiana

es ist für dich kein Müll, aber wie kann man auf die Idee kommen das beim EX AG zurück zu lassen, ich weiß, für die Azubis, nun ist er aber weg, selbst Schuld.

Nach einem Jahr sehe ich keine Chance für irgendeine Entschädigung.


Emiana 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 21:06

Ich dachte hier antwortet mir jemand von der Schweiz, hier bei uns läuft es gesetzlich anderst, betreffend Aufbewahrungspflicht

Eifelia  30.11.2023, 21:34
@Emiana

Und woher sollten wir wissen, dass Du von der Schweiz redest, wenn Du das nicht mitteilst?

Wie lauten denn die schweizer Gesetze zur Aufbewahrungspflicht?

Ich lache mich gerade weg 😅😂🤣

Sowas durch einen Kopierer zu ziehen, dauert gerade mal 2 bis 5 Minuten.

Also warum hast Du den dort gelassen bzw. warum forderst Du den erst nach einem Jahr zurück.

Ich hätte diesen Ordner, vielleich auch Müll, ebenfalls irgendwann entsorgt.