Einstiegsgeld aufgrund Hauptjobs darf ich Minijob zusätzlich aufnehmen?

2 Antworten

Das Einstiegsgeld ist ja extra für den Einstieg in die sozialversicherungspflichtigen Anstellung und zwischen einem Minijob und der geförderten Anstellung muss mindestens ein Monat liegen.

Wenn dann also ein neuer Minijob begonnen wird, wird das Entgelt angerechnet auf das Bürgergeld.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Heurtebirse 
Beitragsersteller
 29.11.2023, 12:08

Ich verstehe nicht was es bedeutet dass Entgelt wird angerechnet auf das Bürgerfeld ... Welches Bürgergeld denn? Ich verstehe das so dass mir das Geld des Minijobs abgezogen wird und ich also kein Einstiegsgeld mehr erhalte. Richtig ? können sie mir das bitte ausführlich erklären das wäre sehr nett

Der Mini-Job wird angerechnet .

Woher ich das weiß:Recherche

Heurtebirse 
Beitragsersteller
 28.11.2023, 21:53

Was bedeutet das?

FrauEichhorn  29.11.2023, 13:49
@Heurtebirse

Das Bedeutet, du bekommst das Einstiegsgeld, um besser in deinem Hauptjob ankommen zu können und dich später auch gehaltstechnisch besser entwickeln zu können (da dann ja auch mehr Berufserfahrung). Es ist eine Leistung, die sich an deinem Bedarf orientiert. Wenn du zusätzlich noch einen Minijob aufnimmst, ist das zwar zum einen dein Privatvergnügen. Zum anderen wird das Geld, was du dort verdienst, zu einem bestimmten Teil angerechnet. Das bedeutet, dass sich dein Einstiegsgeld verringert um einen bestimmten Betrag.

Das Einstiegsgeld bleibt (wie das Bürgergeld während der Arbeitslosigkeit) eine Leistung, die aus Steuermitteln finanziert wird. Da geht es um Bedarf und um Einkommen. Niemand soll mit Steuermitteln finanziell besser gestellt werden, wenn er in der Lage ist, sich schon selber zu versorgen. Daher wird es dann reduziert. Du darfst aber vom Minijob auch etwas behalten. Nur halt nicht die vollen 520 Euro.