Hauptmieterin zieht aus? Kann sie mich einfach rauswerfen?
Hallo!
Am 1. Oktober habe ich einen Untermietvertrag unbefriestet unterschrieben. Meine Hauptmieterin hat mir vor 10 Tagen mitgeteilt, dass sie ausziehen will und ich deshalb am 15. Dezember gehen muss. Kann sie mich einfach rauswerfen ohne 3 Monate Kündigungsfrist? Ich bin in München und es ist wirklich schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Das Zimmer wurde teilmobiliert untervermietet, andere Möbel musste ich selbst kaufen.
Ich habe erst jetzt erfahren, dass Ihr Vertrag eigentlich Ende Dezember ausläuft, aber sie hat mir im Oktober nichts davon gesagt.
Ich habe eine sehr hohe Kaution bezahlt, um nur zwei Monate hier zu bleiben, und ich habe auch herausgefunden, dass ich 200 Euro mehr Miete zahle als sie, obwohl ihr Zimmer fast dreimal so groß ist wie meines.
Außerdem könnte ich bei einer Freundin ab dem 1. Dezember übernachten, aber sie hat gemeint, ich muss trotzdem die Hälfte der Miete zahle (also bis zum 15. Dezember).
Leider komme ich nicht aus Deutschland und kenne die Gesetze hier nicht gut. An wen könnte ich mich wenden? Bzw. was könnte ich machen?
4 Antworten
Kann sie mich einfach rauswerfen ohne 3 Monate Kündigungsfrist?
Am 1. Oktober habe ich einen Untermietvertrag unbefriestet unterschrieben
Ich habe erst jetzt erfahren, dass Ihr Vertrag eigentlich Ende Dezember ausläuft, aber sie hat mir im Oktober nichts davon gesagt.
Dann ist es alleine ihr Problem, wenn Du Dich jetzt auf den Härtefall berufst, dass Du so kurzfristig keine neue Bleibe findest. Teile ihr mit, dass Du es auf eine Räumungsklage ankommen lassen musst, wenn Du auf die Schnelle keine andere Bleibe findest
Bei Möblierten Zimmern beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen, bei unmöblierten Zimmern 3 Monate zum Monatsende.
Also einfach zum 15.12. das funktioniert nicht, nichtmal zum 31.12. Wobei es da noch die Regelung gibt, das wenn der Hauptmieter kündigt, der Untermietvertrag auch zu dem Datum gelöscht ist, ob du in dem Fall Schadensersatzansprüche gegen den Hauptmieter hättest steht auf einem anderen Blatt.
Zudem muß eine Kündigung eigentlich schriftlich erfolgen.
Ergo mindest bis 31.12. kannst du die Wohnung nutzen.
An deiner Stelle würd ich mich an den Vermieter wenden ob es da eine Möglichkeit gibt die Wohnung zu übernehmen und selber ein Zimmer unter zu vermieten.
Wichtig: zieht der Untermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrags nicht aus der Wohnung aus, kommt es zu einer Räumungsklage des Eigentümers und gewährt das Gericht dem Untermieter eine Räumungsfrist, dann kann der Eigentümer der Wohnung eine Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung verlangen, auch wenn der Untermieter z.B. nur ein Zimmer der Wohnung bewohnt.
Ein Untermietvertrag ist natürlich abhängig vom Hauptmietvertrag. Insofern ist der Untermietvertrag nie „unbefristet“.
Ärgerliche Sache, aber viel machen kannst du wahrscheinlich nicht außer draus lernen.