Hallo,
wir sind im Juli 2022 in eine Wohnung gezogen, wo lt. Mietvertrag eine komplette Einbauküche ein Bestandteil der Wohnung sein sollte. Bei Einzug stand jedoch keine Küche da. Ständiges vertrösten seitens des Vermieters.. 1 Jahr lang !! ( wohnen nicht mehr da )
Im Endeffekt hat sich herausgestellt, dass niemals Küchen bestellt waren & wir vorsätzlich hingehalten wurden, wieso auch immer.
Ich habe bisher 2 Urteile finden können, weiß aber nicht genau, welches eher dazu passen würde. Hat jemand evtl Erfahrung ?
- LG Dresden WuM 2001, 336)
- Landgericht Itzehoe ( Urteil vom 25.02.1997 ) -1S 397/96