Bin ich verpflichtet, die doppelte Staatsbürgerschaft anzugeben?
Hallo,
muss ich bei der Beantragung eines neuen deutschen Personalausweises die Frage nach einer weiteren Staatsbürgerschaft mit "ja" beantworten? Ich habe außer der deutschen Sta nach der Einbürgerung vor zig Jahren noch die tschechische. Allerdings scheint es so nicht beim Einwohnermeldeamt gespeichert zu sein.
Ich habe bei der Frage nun vorsichtshalber "nein" angeklickt, weil ich nicht wusste, welche Konsequenzen es für mich hätte, wenn ich für die Behörden "plötzlich" eine 2. Sta habe.
Sollte es auffallen, welche Konsequenzen hätte es denn für mich? Vielen Dank vorab!
Personalausweis,
Staatsbürgerschaft