Hallo :)
Ich habe eine Frage bzgl. von Sonntagszuschlägen für Aushilfen:
Und zwar arbeite ich als Minijobber an Wochenenden (520 Euro Job) in einem Hotel.
Mit mir arbeiten auch Vollzeitangestellte, die z.T. zur gleichen Zeit begonnen haben zu arbeiten wie ich. Manche haben bereits Vorerfahrung, andere nicht, manche haben in dem Bereich eine Ausbildung und andere nicht.
Was aber alle gemeinsam haben ist, dass sie für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen einen Zuschlag i.H.v. 50% erhalten. Ich als Aushilfe hingegen nicht, mit der Begründung, ich würde ja eh nur am Wochenende bzw. sonntags arbeite (so der Arbeitgeber).
Vertraglich ist nichts geregelt.
Ist das zulässig?
Denn für mich ist es keine Gleichbehandlung: Eine Vollzeitkraft geht der selben Tätigkeit wie ich nach, mit dem gleichen Erfahrungsstand und sie wird durch den Zuschlag am Sonntag besser gestellt als ich, nur weil ich dort einen Minijob habe. Ist das ein sachlicher Grund?
Kennt sich jemand da genau aus und kann mir vielleicht auch mit rechtlichen Grundlagen weiterhelfen?
Danke schon im Voraus :)