Vollzeitjob, Nebenjob und dazu kurzzeitige Beschäftigung + Aufträge auf Rechnungsbasis?

1 Antwort

1. Welche Steuerklasse habe ich damit, also werden alle Einkünfte in der gleichen Klasse versteuert?

Die Steuerklasse hat nur beim Lohnsteeurabzug während des Jahres eine Bedeutung. Absolut keine bei der endgültigen Festsetzung der Steeur. Also alles, was über die Hauptanstellung und den Minijob hinaus geht, geht in die Einkommensteuererklärung.

2. Macht es Sinn, sich als Kleinunternehmer gemäß Paragraph 19. USt. zu melden und immer selbst Rechnungen zu stellen?

In der Form keinen, denn wo Du auch auf Rechnung tätig bist, es sind immer Unternehmer (Filmfirmen, Theater, Werbeagenturen). Also ist die Regelbesteuerung mit dem Aufschlagen der Umsatzsteuer klüger.

3. Was muss ich für solche Aufträge noch alles abführen, außer Lohnsteuer? Vor allem wann und wie am Besten, am Ende des Jahres über die Steuererklärung?

Nur Steuer, denn Sozialversicherung läuft über Deine Hauptanstellung. Ausserdem ist dann erstmal zu prüfen, was Dein Gewinn ist, denn die Hälfte Deiner Telefoingebühren, Internet, Fahrtkosten zu den Dreharbeiten Reisespesen, wenn sie nicht ersetzt werden usw. gehen ja runter. Ich würde abwarten, ob da viel Gewinn bleibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hewa12 
Beitragsersteller
 27.11.2023, 21:26

Vielen Dank für deine Antwort :) !