Sozailarbeiterin aufgrund verleumdung verklagen?

6 Antworten

Wenn da von der anderen Seite wissentlich falsche Tatsachen über dich behauptet werden, würde ich mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts versuchen, dagegen vorzugehen. Anwalt deshalb, damit du keine Fehler machst und es nicht noch schlimmer wird oder im Sand verläuft, weil du etwas wichtiges übersehen hast.

Anzeige bei der Polizei kann man zusätzlich machen, aber auch da ist es hilfreich, mit einem Anwalt gesprochen zu haben, in schwierigen Fällen könnte der Anwalt auch mitkommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Offensichtlich ist Dir entgangen, dass die Sozialarbeiterin sich nicht als Privatperson äußert, sondern in Vertretung einer Behörde.

Eine Klage gegen die Sozialarbeiterin würde als unzulässig abgewiesen werden.

Bei einer Strafanzeige würde die Polizei äußerste Vorsicht walten lassen und die Sache gleich an die Behörde weiterleiten für die die Polizei ja nur Hilfestellung leistet, nämlich die Staatsanwaltschaft. Die muss dann beurteilen, ob und wenn ja, wie ein Amtsträger bei solchen Äußerungen zur Verantwortung gezogen werden kann.

Mit anderen Worten: Die Sache ist viel komplizierter als Du Dir das vorstellst.

Spare dir die Anwaltskosten. Das kannst bei der Polizei anzeigen. Hoffentlich existiert ein Protokoll der Verhandlung. Die Frage ist dann nur, wie sie auf die Aussage kam. Großen Nutzen wirst du davon aber nicht haben.


oliver877 
Beitragsersteller
 25.11.2023, 12:48

Aufgrund ihrer Vorgeschichte und der Angst dass ihr die Kinder genommen werden, hat sie erklärt ich hätte ihr das erzählt und sie hätte Angst ..somit hatte die Sozialarbeiterin dies ebenso erwähnt und gesagt das Vertrauen des Vaters und eben der Mutter ist hinüber.

Das Protokoll gibt es und ebenso 4 Akten über die Mutter und deren Situation mit ihren Onkeln aber dort wird seit Jahren kaum etwas aufgearbeitet.

Nur meine Sorge war und ist, dass einer dieser Onkel immer noch Kontakt hat und sucht und eben gemeinsam mit unseren Kindern und ihrer Mutter in Kontakt ist.

Aber weiter wird das zu komplex ich danke sehr für die Antwort und wünsche alles Gute.

Ich gehe einfach ins Gespräch mit meiner Anwältin um nicht alles noch schlimmer zu machen.

"In der Familiären Historie der Mutter kam es zu solchen Vorfällen seitens ihrer Familie und ich wollte dagegen vorgehen, diesbezüglich weiss auch der Kinderschutz darüber bescheid."

Gegen die Großeltern oder gegen die Mutter? Die wäre ja Opfer? Gegen eine Familie kann man nicht vorgehen, allenfalls gegen einzelne Personen.

Hier sieht man mal das in solchen Sorgerechtsstreitigkeiten alles aufgeboten wird was irgendwie geht. Was kann die Mutter dafür, das es solche Vorfälle gegeben haben soll? Ist denn jemand verurteilt worden? Nein? Dann gelten alle als unschuldig!

Da wunderst Du Dich das Sie und die Sozialarbeiter jetzt mit Behauptungen zurück schlagen. Nein die machen genau das selbe was Du gemacht hast. Irgendwelche Behauptungen aufstellen und abwarten wie Du reagierst.

Füsse still halten ist angesagt. Oder willst Du den Streit ausweiten?


oliver877 
Beitragsersteller
 25.11.2023, 12:39

Selbstverständlich nicht, der Kinderschutz e.V weiss darüber bescheid.. Es gab bereits auch psychologische Gutachten da sich zwei Onkel an der Mutter vergriffen hatten..diesbezüglich gibt es auch zwei Pädagogische Fachkräfte in ihrem Haushalt um mitzuwirken, was ich auch sehr gut finde.

Ich hatte dies in der Verhandlung angesprochen und die Sozialarbeiterin ist auch beauftragt für eine Psychologisceh Beratung weiterhin.. worum es mir dabei ging war, dass bekanntermaßen einer dieser Obkel immer noch Kontakt zu ihr hat und sucht aber ich weiss das dieses Thema für dieses Internetportal viel zu komplex ist um weiter darüber zu kommunizieren.

Ich danke sehr für die Antwort und halte mich zurück und bleibe in regelmäßigem Austusch mit der Sozialarbeiterin.

Herzlichsten Dank und bleibt Gesund.

hildefeuer  25.11.2023, 12:45
@oliver877

"Es gab bereits auch psychologische Gutachten da sich zwei Onkel an der Mutter vergriffen hatten."

Aber es wurde niemand verurteilt. Klar Gutachter-Kämpfe vor Gericht. Aber die Mutter ist Opfer. Das ist der Punkt. Eigentlich gehört das nicht in einen Sorgerechts-Streit. Es wird nur alles mögliche suggestiert. Sie könnte nicht in der Lage sein ihr Sorgerecht auszuüben. Eben weil sie Opfer sexueller Übergriffe war in der Kindheit. Vor Gericht nimmt sie dann eine 2fache Opferrolle an....

oliver877 
Beitragsersteller
 25.11.2023, 12:52
@hildefeuer

Das stimmt natürlich und ich danke für den Blickwinkel, welchen ich vor lauter Bäumen nicht gesehen habe.

Ab 01.04 haben wir als Eltern eine gemeinsame Beratung und bis dahin stehen nun Einzelberatungen an..Ich denke das wird die bestmögliche Annäherung beiderseits sein, im Gespräch mit Dritten und hoffentlich zum Wohle aller Beteiligten.

Herzlichsten Dank für die Ansicht.

Ich konnte den Text bei soviel Schmutziger Wäsche im Scheidungsverfahren des Verfasser nicht weiterlesen , aber vielleicht ist der Artikel interessant

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