Trotz Zahlung Drohung mit Inkasso, Sorge um Bonität?
Hallo,
ich nutze einen virtuelle Telefonanlage als Gewerbetreibender.
Nun habe ich das Geschäft aufgegeben und bin wieder im alten Beruf tätig.
Alle Verbindlichkeiten und Verträge wurden gekündigt.
Nun wurde allerdings eine Rückbuchung vermerkt, durch den Anbieter der Telefonanlage, da das Geschäftskonto nicht mehr gedeckt war. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die vorletzte Abbuchung quasi die letzte war, leider hat es sich überschnitten.
Auch habe ich entsprechend der Geschäftsaufgabe und Erledigung aller Verbindlichkeiten die geschäftliche E-Mail Adresse ruhen lassen.
Nun wollte ich am Sonntag bevor die E-Mail Adresse abgeschaltet wird, alle E-Mails archivieren. Dabei habe ich gesehen, dass ich binnen einer Woche zwei Mahnung, erhalten habe, lediglich per E-Mail, kein Postverkehr. Habe dann sofort den Betrag von knapp 20€ überwiesen. Genau 11 Tage nach der zweiten Mahnung bzw. 18 Tage nach der ersten Mahnung.
Das habe ich auch gleich am Montag mit dem Kundenservice so kommuniziert. Mir wurde versichert, dass mein Konto innerhalb von 48 Std. freigeschaltet wird, sobald das System automatisch den Zahlungseingang verbucht.
Das ist nun nicht geschehen. Ich habe heute erneut mit der Kundenservice telefoniert. Diese sagten, dass System habe keine Zahlung verbucht und die Angelegenheit wurde an die Inkasso Abteilung der Credit Reform weitergegeben.
Nun habe ich große Sorgen, dass die Angelegenheit meine Bonität beeinflusst.
Zahlungsbestätigung habe ich vorliegen.
Weiter Frage ich mich, on der ganze Ablauf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattgefunden hat.
Was würdet ihr raten - Soll ich in der früh nach der Nachtschicht gleich zum Anwalt? Wenn ja, welchen Anwalt bzgl. Fachgebiet?
2 Antworten
Hallo,
schau mal hier, ein beinahe identischer Fall .....
Fazit: es ist nun einmal passiert und dein Versäumnis, auf Mahnungen nicht rechtzeitig reagiert zu haben....aus welchen Gründen auch immer !
ups sorry.....
Bekomme ich bei Inkasso einen Schufa-Eintrag?Ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und Sie die Rechnung des Inkassobüros trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlen.
Wenn Sie gegen die Forderung schriftlich Widerspruch eingelegt haben, dürfen keine Daten übermittelt werden. Auch einschüchternde Drohungen mit einem Eintrag bei der Schufa sind nicht zulässig. Darüber hinaus haben Sie ein Auskunftsrecht zu den bei der Schufa über Sie gespeicherten Daten und das Recht, unzulässige Einträge löschen bzw. berichtigen zu lassen.
Vielen lieben Dank, Sie sind sehr Hilfsbereit.
Das hat mir schon sehr geholfen, nun habe ich noch keinen Inkasso Brief erhalten und hoffe er bleibst aus. Somit kann auf diesem Wege wohl erstmal kein Schufa-Eintrag stattfinden.
Allerdings kann auch ein Schufa-Eintrag durch die Kündigung des Vertrages über den Anbieter stattfinden. Allerdings würde mir vom Anbieter mitgeteilt, dass das Konto nach Zahlungseingang wieder aktiviert wird.
Auch war bei Zustellung der Kündigung, kein Hinweis bzgl. der Schufa zufinden.
Auch in der AGB konnte ich nichts finden.
Dennoch habe ich fürchterliche Sorgen, dass meine Bonität darunter leidet.
Alles gut, gern geschehen !
Deine Sorge diesbezüglich ist natürlich verständlich. Aufgrund der geschilderten Sachverhaltsdarstellung aber denke ich, ist dies unbegründet.
👋
Es reicht halt nicht das E-Mail Konto ruhen zu lassen, man sollte auch die Kündigungsfristen beachten. Das hast Du schlichtweg vergessen. Daher darfst Du Dich über ein Inkassobüro nicht wundern. Es wurde zu recht eingeschaltet und damit mußt Du auch bezahlen. ein Schufaeintrag ist letzlich die Konsequens aus der Angelegenheit.
Danke, mir geht es allerdings um einen möglichen Schufa Eintrag. Auch wurde der fällige Betrag bereits vor Hinzuziehen des Inkasso Büros getätigt.