Hallo

Ich habe ein Haus mit Hof gemietet und das Gartentor wird durch bauliche Maßnahmen (Vom Vermieter aufgetragen) auf dem Hof immer aufgestoßen, auch wenn es abgeschlossen ist.

Ich habe ein Fahrradschloss ran gemacht für das Wochenende, damit kein Anderer es aufdrücken kann. Also zum Schutz unserer privater Sachen.

Darf der Vermieter es Untersagen oder darf ich dies Tun?

Mit Freundlichen Grüßen