Ggf soll die Bugklappe ja während der Fahrt geöffnet worden sein weil brisante Fracht drohte entdeckt zu werden und versenkt werden musste. Schweden, Finnland und Estland haben ja ein Abkommen für Totenruhe beschlossen welches ihren Landsleuten das Wracktauchen unter Strafe stellt. Eigentlich sollte das Wrack ja sogar unter einem Betonsarg unter Verschluss gehalten werden.
Deutschland erkennt diese Bahnmeile nicht an und es ist ja auch Niemandsland außerhalb der Hoheitsgebiete. Dürfen also Deutsche einfach mal schnell einen Billigtauchkurs in Ägypten machen und mit diesen Kenntnissen runter tauchen und Wertsachen bergen oder gibt es auch auf hoher See Eigentumsrechte an gesunkenen Schiffen und deren Inhalt?