Veruntreuung ja/nein?
Meine Mutter lebt seit über 10 Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten. Sie ist vor über 6 Jahren mit einer Demenzerkrankung und Pflegestufe 3 aus dem Krankenhaus entlassen worden. Ca 1 1/2 Jahre zuvor habe ich mit ihr eine Patientenverfügung aufgesetzt, in der ich als möglicher Betreuer aufgeführt bin sowie auch Vermögensvollmachten habe. Kontovollmacht habe ich auch.
Die Tochter des Lebensgefährten hat sich nach Mutters Entlassung dann um beide gekümmert ( ich wohne zu weit entfernt).
Der Lebensgefährte hat Pflegestufe 2. Beide werden auch vom Pflegedienst betreut
Nun habe ich festgestellt, dass sie seit der Krankenhausentlassung wohl zusammen mit meiner Mutter immer die Bank aufsucht und monatlich Geld abgehoben hat, dass meiner Meinung nach zu hoch für den Lebensunterhalt der beiden ist. Mit darin enthalten ist auch noch ein geringer Pflegegeldsatz. Überdies hat sie nun schon dreimal viel mehr und offensichtlich zusätzliches abgehoben.
Die Demenz meiner Mutter ist soweit fortgeschritten, dass sie sich nie an den Gang zur Bank erinnern kann. Ich weiß nun auch nicht, ob sich die Tochter auf ein mögliches Abkommen zwischen ihr und meiner Mutter berufen könnte, wonach sie sich nach o.g. Krankenhausentlassung auf diesen Betrag geeinigt hätte.
Sie tut aber seit Jahren so, als ob sie sich natürlich um ihren Vater kümmern muss und Mutter selbstverständlich mit einbezieht (Engelsgleich). Nie hat sie gesagt, dass sie dafür von Mutter extra Geld ( was nach Einkäufen übrig bleibt) und auch von der Pflegeversicherung Geld bekommt. Kontoauszüge scheint sie bei sich zu behalten.
Ein wenig befinde ich mich da natürlich nun in einem Dilemma. Weiß nicht wie sie reagiert, wenn ich sie auf den Sachverhalt anspreche und ihr sozusagen Betrug/Veruntreuung vorwerfe..
4 Antworten
Kannst Du das dann auch mal in Zahlen benennen, damit man sich ein genaueres Bild darüber machen kann!?!
Da ist offenbar am falschen Ende gespart worden:
Bei den Verfügungen und Vollmachten zu Deinen Gunsten ist kein Notar bemüht worden. Der hätte dann nämlich auch bestätigen können, dass die Mutter trotz Demenz noch geschäftsfähig gewesen ist.
Da eine solche Feststellung fehlt, sind alle Verfügungen und Vollmachten zu Deinen Gunsten mehr oder minder wertlos.
Das hat dann auch erheblichen Einfluß auf Deine Möglichkeiten. Mit entsprechend formulierter Vollmacht könntest Du Verfügungsmöglichkeiten einschränken. Zum Beispiel also Barabhebungen nur mit Deiner Erlaubnis ermöglichen. Das geht jetzt nicht.
Die einzige Möglichkeit die Sache in geordnete Bahnen führen zu können besteht darin, beim Amtsgericht gesetzliche Betreuung anzuregen.
Im Normalfall pflegt das Amtsgericht dann Angehörige zum Betreuer zu ernennen sofern die dazu bereit und dafür geeignet sind. Da Du offenbar weit entfernt von der Mutter lebst wird dann aber wohl eher ein Berufsbetreuer ernannt.
Ich würde erstmal keine Vorwürfe erheben, die das offensichtlich ohnehin wenig ausgeprägte Vertrauen zwischen dir und deiner „Stiefschwester“ zusätzlich belasten.
Sieh es doch mal so: Du hast wissentlich die Leistung dieser Frau angenommen ohne das zum Anlass zu nehmen, mit ihr über eine angemessene Kompensation zu sprechen. Sie hat offenbar ebenfalls nicht offen angesprochen, dass eine Kompensation angemessen wäre und sich stattdessen altruistisch gegeben.
Wie dröselt man das nachträglich auf? Am best, in dem du mit ihr offen darüber sprichst und zumindest für die verbliebener Zukunft ein schriftliches Arrangement mit ihr herbeiführst, das ihre Leistung anerkennt und weniger Raum für Erwartungen und Missverständnisse bietet. Ich glaube damit ist allen Beteiligten mehr geholfen als irgendwie nachträglich „Recht“ zu bekommen.
Lass die mütterliche Bankkarte sperren und überweise gegen Nachweis Kosten für Lebensmittel und Co. Andere Rechnungen sind zwecks Begleichung an Dich weiterzuleiten.