Christbaum/Weihnachtsbaum Verkauf?
Hallo.
da wir in unserer Familie ca. 2Ha Wald besitzen und zusätzlich Nordmannstanne gesetzt haben, möchten wir diese mittels ab Wald Verkauf auch für Weihnachten anbieten.
wie sieht dazu die steuerliche seite in Österreich aus. Was für ein Gewerbe ist notwendig?
Lg und Danke!
2 Antworten
In D wäre das gar kein Gewerbe, sondern Land- und Forstwirtschaft mit einer Sonderkultur.
Da es in AU genau wie in D 7 Einkunftsarten gibt, gehe ich davon aus, dass dies bei Euch genauso ist.
Ein Baum, aber verschiedene Steuersätze? Richtig! Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hängt davon ab, welchen Baum Sie für das Fest kaufen – und bei wem. Dann können 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Wir zeigen, was Verbraucher wissen sollten.
Beim Kauf eines Weihnachtsbaums sind nicht nur die Geschmäcker unterschiedlich, sondern auch die Steuersätze. Die höchste steuerliche Belastung hat, wer einen künstlichen Baum oder einen bereits geschmückten Weihnachtsbaum kauft: Dafür werden 19 Prozent Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – fällig. Immerhin lässt sich der Baum für mehrere Jahre nutzen. Günstiger wird es bei einem echten Nadelbaum. Wer den Baum aus einer Weihnachtsbaum-Zucht kauft, zahlt nur noch 10,7 Prozent Umsatzsteuer. Im Baumarkt- oder Gartencenter wird es noch günstiger: Hier gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Der Forstwirt kann den Baum unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Kunden abgeben. Wer dem Fiskus ein Schnippchen schlagen will, erwirbt beim Kleinunternehmer: Dort wird nämlich keine Steuer fällig.
So jedenfalls ist es in Deutschland geregelt, wie das in Österreich aussieht, weiß ich nicht
Und das hier
"Wer den Baum aus einer Weihnachtsbaum-Zucht kauft, zahlt nur noch 10,7 Prozent Umsatzsteuer."
ist natürlich sowieso Bullshit. Alle Weihnachtsbäume stammen aus einer "Weihnachtsbaum-Zucht". Der Unterschied liegt darin, ob ich direkt bei einem (pauschalierenden!) Landwirt kaufe (9%), bei einem der Regelbesteuerung unterluegenden Landwirt (7 %) oder einem Händler (= Gewerbebetrieb, 7%), der seinerseits wiederum bei einem Landwirt einkauft.
(Den Forstwirt, der im Artikel auch erwähnt ist, habe ich geschlabbert - der hat schlicht und ergreifend seinen eigenen Pauschsteuersatz (5,5%))
danke für deinen ausführlichen Kommentar!!!
welcher Steuersatz sollte erstmal egal sein, ich denke, der Fragesteller kann sich da selber danach erkundigen, ich hatte es nur der Formhalber per link und Text erwähnt...
das war es auch schon, ich persönlich habe eher negative Erfahrungen gemacht, sei es in der Kindheit, sei es in der Berufszeit, sei es in der Ehezeit...
Ich feiere schon Jahre keine Weihnachten mehr, dekoriere nix, kaufe nix süsses... es ist schlicht egal
Ich habe mal vor vielen Jahren Hilfe gebraucht für meine Mutter... und als Antwort wurde mir damals nur von einem Pfarrer gesagt, der übrigens gerade vom joggen kam "er hätte keine Zeit, ich könnte ja irgendwann wieder kommen"
das hatte gesessen, ich hatte das meiner Mutter nie gesagt damals...
Also das Thema Weihnachtsbaum ist eh bei mir durch...
ich denke der Fragesteller kann sich örtlich viel besser informieren
ich habe fertig
Die Polemik ist zwar ganz lustig, aber wenn man Ahnung von Umsatzateuer hat, ist es nur noch halb so lustig, wenn überhaupt.
Der ermäßigten Umsatzsteuer unterliegen zuvörderst pflanzliche und tierische Produkte - daher kommen sowohl die 7 % als auch die 19 % für künstliche Weihnachtsbäume, denn letztere sind nunmal KEINE pflanzlichen Produkte. Eigentlich ganz einfach und gilt für Blumen und Kunstblumen batürlich genauso, aber wenn man es so nüchterm darstellt, kann ich als Journalist ja keinen Blumentopf gewinnen.
Die 10,7 % - aktuell sind das tstsächlich 9 % und der Steuersatz soll zum 01 01 2024 auf 8,4 % sinken - kommen dann schließlich daher, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe nur bei entsprechender Option der Regel-Unsatzbesteuerung unterliegen. Wählen Sie diese nicht, so müssen Sie keine Umsatzsteuererklärung abgeben, haben aber auch keinen Vorsteuerabzug. Dafür wird der Steuersatz rechnerisch so festgelegt, dass der "Durchschnittslandwirt" genauso viel Vorsteuer zahlt wie er Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Durch ein EU-Verfahren wird das jetzt jedes Jahr geprüft und der Steuersatz neu festgelegt.
Einen ermäßigten Steuersatz und die USt - Pauschalierung für Landwirte - all das gibt es in Österreich auch. Wie da Weihnachtsbäume eingruppiert sind, weiß ich nicht - aber dem Fragesteller kann das von Dir zitierte mow egal sein - für IHN kann nämlich nur EINER der Steuersätze gelten.