Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?

Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?

ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.

ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.

Erstes Jahr:

  • Einmalige Anzahlung: 6.000 €
  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €

Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:

Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €

Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €

Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €

Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.

Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):

  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €

In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €

Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr

Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.

Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:

  • Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
  • Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
  • Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)

Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €

Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:

  • Erstes Jahr: 4.512 €
  • Zweites Jahr: 2.512 €
  • Drittes Jahr: 2.512 €

Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €

Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:

21.840 € - 9.536 € = 12.304 €

Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.

Leasing, Absetzbarkeit, steuerlich absetzbar, Steuern absetzen
Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?

Hallo alle zusammen,

ich habe eben mit einer Dame vom BaföG-Amt gesprochen, die meinen Antrag bearbeitet.

Ich habe sie gefragt, ob bei meinen Einnahmen durch meinen Teilzeitjob ab Bewilligungszeitraum nun mein Brutto- oder Nettolohn zählt, da ich stets was von Bruttoeinahmen lese.

Mein Bruttolohn wird voraussichtlich 579 € monatlich betragen.

Und Netto ist ja das, was vom Bruttolohn nach entsprechenden Abzügen (Lohnsteuer, soz. Versicherungsbeiträge usw.) übrig bleibt, welches tatsächlich auf das Konto überwiesen wird.

D.H. mein Nettolohn beträgt ca 458 €.

Nun bekomme ich aber zu meinem Nettolohn zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, da ich zu diesen Zeiten tätig bin.

Das sind im Monat insgesamt c. 200 €.

Sodass also mein Gesamt-Nettolohn nun 458 € + 200 € = 658 € betragen würde, was mir tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wird.

Das würde mich natürlich erleichtern, da dieser Gesamt-Nettolohn, also mein Auszahlunsgbetrag, höher ist als mein Bruttolohn.

Aber es wird ja nur nach dem Bruttolohn gefragt, weshalb ich hoffe, dass also meine Nacht- und Sonntagszuschläge nicht mit dem BAföG verrechnet werden.

Und genau diese fragte ich die BAföG-Dame. Sie erklärte wiederum, dass neben dem Bruttolohn auch alle anderen Einkünfte, so eben auch meine Zuschläge, mit dem BAföG verrechnet werden.

Genau diese verunsichert mich, weil dies widersprüchlich auf mich wirkt. Wird nun auf den Bruttolohn oder auf den Nettolohn geschaut. Was stimmt denn nun? Andere Einkünfte als mein Gehalt habe ich nicht.

Ich bedanke mich für euren Rat.

Lieben Gruß

André

BAföG, Einkommensanrechnung
Untervermietete Wohnung als Zweitwohnung?

Guten Tag,

Ich habe folgenden konkreten Fall:

Ich miete eine 1,5-Zimmer-Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Wohnküche, in München. Dort hatte ich bisher meinen Hauptwohnsitz.

Nun werde ich außerhalb von München zu meinem Partner ziehen und beabsichtige dort meinen Hauptwohnsitz zu melden.

Meinen Mietvertrag der Stadtwohnung behalte ich und vermiete sie unter und zwar mit dem Zusatz, dass ich dort einige Kisten lagere und einen Wohnungsschlüssel behalte. Ausserdem erlaubt mir die Untermieterin, dass ich gelegentlich wenn sie im Urlaub ist, die Schlafcouch in der Wohnküche nutzen kann (dies wird also nur gelegentlich, nicht regelmäßig sein).

Der Vertrag über Internet und Strom laufen noch auf meinen Namen und ich lege den Betrag 1:1 an die Untermieterin um.

Der Vermieter wiederum geht davon aus, dass ich die Wohnung noch "anteilig nutze", da ich nur so die Genehmigung zur Untermiete bekommen habe. Er weiss nichts davon, dass ich zu meinem Partner ziehe. De facto werde ich aber eben nur in Form der Kisten und des sporadischen Besuch-Aufenthalts nutzen.

Kann ich mich aus der Stadtwohnung ganz abmelden?

Oder muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Und falls ich eine Zweitwohnung anmelden muss, kann ich mich von der Steuer befreien lassen?

Mein zu versteuerndes Einkommen aus Anstellung ist ca 25.000 Euro.

Die Einnahmen von ca. 9000 Euro aus der Untervermietung ist 1:1 das was ich selbst an Vermieter und Strom-/Internetanbieter zahle, Gewinn habe ich keinen.

Am liebsten wäre es mir natürlich, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen. Aber wichtiger wäre es mir, legal safe zu sein und mich nicht am Ende der Hinterziehung schuldig zu machen.

Herzlichen Dank!

Zweitwohnsitz, Untermiete
Anlageberatung mangelhaft? Folgen etc?

Hallo!

Folgender Fall ist mir zur Kenntnis gekommen und da ich selber nur ein unbestimmtes Gefühl zu Finanzmarktfragen habe, freue ich mich hier über Anmerkungen.

Eine ältere Damen hat seit ein paar Jahren einen sympathischen Anlageberater. Der arbeitet bei einer durchaus seriös wirkenden Firma und hatte ihr in 02/2020 'etwas mit Aktien' (einen aktiv betreuten Fond) verkauft...

Jedes Jahr kam er seitdem vorbei und hat Ihr einen Depotauszug vorgelegt.

Im letzten Jahr, in 10/2023 kam er vorbei und erklärte, dass 'etwas mit Aktien' gerade nicht mehr so gut und die Gelegenheit gerade noch günstig für 'etwas mit Zinsen' sei. Leider habe das Depot aktuell einen Verlust von ca. 1%.

Die Kundin unterschrieb die Auflösung des Depots, bekam das Geld überwiesen sowie ein Schreiben per Mail, wie und in welchen Tranchen der neue Betrag eingezahlt werden solle.

Soweit so normal.

Für mich stellt es sich weiter so dar:

  1. Die Käuferin ging bisher davon aus, 'Festgeld' erworben zu haben. In einer späteren Mail (nach der mit den Tranchen) erläutert der Berater, dass es 'Staatsanleihen' seien.
  2. Für diesen Kauf gibt es bis dato keine Unterlagen - bis auf die Aufforderung, die Tranchen zu überweisen. Hieraus gehen keinerlei Konditionen hervor.
  3. Auf mehrfache Nachfrage und Bitte nach belastbaren Unterlagen weicht der Berater aus oder meldet sich gar nicht.

Meine Gedanken als Laie dazu:

  1. Der Anlageberater hätte für jedes dieser Treffen ein Protokoll aka Geeignetheitserklärung führen und aushändigen müssen. Zumindest für das letzte Treffen ist dies definitiv nicht geschehen.
  2. Das Fehlen nahezu sämtlicher Unterlagen zu diesem Kauf verstärkt das Gefühl von Unprofessionalität oder sogar Unseriösität.
  3. Der ursprüngliche Fond war mindestens lausig geführt. Der MSCI hat im selben Zeitraum um 50 % Gewinn gemacht.

Liege ich hier ungefähr richtig oder falsch? Gibt es weitere Aspekte?

Vielen Dank!

Beratung, Finanzberater, Finanzberatung, Beratungsgespräch, Beratungsprotokoll
4 böller in schule gezündet?

Hallo,

ich (15) habe mit einem freund (14) an er bushaltestelle an der schule 4 china böller D der Kategorie F2 (Darf ab 18 jahren zwischen dem 30.12-1.1. gezündet werden) gezündet.

3 böller an einem dienstag und 1 an einem donnerstag.

2 von 3 böllern hat mein freund angezündet und in die mülltonne geworfen, aber den 3ten böller haben wir beide mitten auf der straße (nicht befahrene straße, nur halte stelle für die busse) angezündet, indem mein freund feuerzeug benzin über den böller gekippt hat, und das benzin angezündet hat…

ein 5.klässler hat uns gefilmt und das video meinem klassenlehrer gezeigt der sich dann am freitag mit mir unterhalten hat.

auf dem video sah man zwar beide personen, und man sah auch das ich 1 1/2 meter weit wegstand, aber trotzdem hat der lehrer nur mich angesprochen und hat behauptet das ich den böller gezündet habe…

ich hab ihm zwar erklärt das ich das nicht war aber er hat drauf bestanden und hat mir nicht geglaubt…

dann gabs noch 1 böller am donnerstag wo mein freund und ich nach draussen gerannt sind und den böller angezündet und in eine mülltonne geworfen haben, der lehrer sagt aber das wir den böller in dem bus gezündet haben sollen.

jetzt möchte ich gerne wissen was die strafen sein können…

es wurde niemand verletzt!

danke für jede antwort,

LG

PS: mein freund wurde nicht vom lehrer angesprochen. Zudem war ich vorher noch nicht auffällig in der schule und bereue meine tat.

Gesetz, Schule
Probleme als Berufskraftfahrer?

Moin,ich habe nachste Probleme:ich arbeite seit 2 Monaten bei eine beruhmte Spedition Fa als Auslieferungfahrer,auf eine relativ neue Ford Transit(4 Jahre EZ).Bis jetz ich habe nur in Produktion gearbeitet,also ich bin Laie in Bereich.Am erste Tag habe ich bemerkt dass KFZ war beschadigr,Das weill KFZ hatt keine Hebebuhne und Staplerfahrers wegen sehr nidrige Bewegungs Feld schlagt immer in seitliche Tur oder in Karoserie mit Pallete oder mit Gabel.Habe gemacht eine Mangelanzeige,aber meine Chef hatt diese geschmiest und hatt mir gesagt Ddass diese Probleme ist bekannt und muss ich nichts machen weill in nachste Zukunft kriege ich ein Sprinter neu mit Hebebuhne.Seit 2 Wochen habe ich eine neue Mangel,ein ABS Sensor ist kaputt,und ich habe keine Bremse Asistenz mehr,ESP ist tot auch.Habe wieder eine Mangelanzeige gemacht(es gibt ein Formular fur Das )welche wieder geht bei meine Vorgesetzer,nach 3 Tagen habe ich geschaft mit Auto bei Ford zu fahren,Dort hatt mir gesagt dass ABS Sensor ist tot,und ist nicht auf Stock.Das war mit 12 Tages fruher,zwischen Zeit ich war unterweg mit KFZ in diese Zustand.Habe ich auch gesehen dass meine Arbeitsstelle war auf interne Jobborse gelistet,eben dass mir war niemals etwas gesagt,ich habe nur gute Worten uber meine Arbeitleistung gekriegt.Meine Angst ist dass alles wurde so geplant ,und dass ich Schuld fur KFZ Verschrotung wurde auf mich geschmeist und Schadenersatz angefordet.Wie muss ich reagieren und wie kann ich mich schutzen?Ich weiss jetz dass war blod aus meine Seite,aber weill ist eine grosse und beruhmte FA,mit hohe Kununu Score ich war vertraulich und enst.Und was muss ich machen wegen diese neue Mangel?Ich bin sicher dass Sensor ist gekommt aber meine AG mochte nicht Reparatur durchfuhren.Danke in Voraus fur Ihre Hilfe!

arbeitsrecht, Arbeitsvertrag
Bestatterwechsel?

Hallo, ich habe folgende Frage;

Folgendes ist geschehen. Ich habe vor zwei Tagen einen Brief vom Ordnungsamt persönlich überreicht bekommen, mit der Mitteilung, dass mein leiblicher Vater verstorben ist. Ich hatte 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm, trotzdem ging es mir natürlich nahe. Das Problem war gewesen, dass er bereits am 4.1. verstorben ist und ich somit schnellstmöglich als nächste Angehörige der bestattungspflicht nachkommen muss und ihn aus dem hier im Ort ansässigen Krankenhaus rausholen musste, da dies pro Tag 45 Euro kosten veranschlagt. Nun ist es so, dass ich innerhalb von nicht mal einem Tag, naja, einen halben Tag, ich habe es am Donnerstag mittag erfahren, musste es auch erst mal sacken lassen und mich um die Formalitäten kümmern, wie was und so weiter, und hatte dann nur den Freitagvormittag im Prinzip Zeit, mich für ein Bestattungsinstitut zu entscheiden, da das Krankenhaus bzw. die Pathologie am Freitag nur bis 14 Uhr geöffnet hatte. Das heißt, ich hatte eigentlich gar keine richtige Auswahl, um mich mit den Preisen auseinanderzusetzen. Nun ist es so, dass ich mich für ein Bestattungsinstitut entschieden habe. Die haben ihn bereits auch aus dem Krankenhaus. Ich habe nach dem Beratungsgespräch jetzt drei Kostenvoranschläge geben lassen und empfinde die als sehr, sehr teuer. Beispielsweise eine anonyme Bestattung, Einäscherung und Verstreuen seiner Asche ohne Angehörige kostet knapp 3000 Euro. Das teuerste Angebot, was ich mir habe geben lassen, ist, dass er in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte ohne namentliche Erwähnung beigesetzt wird, aber wo Angehörige mit dabei sein können, für 4100 Euro. Ich hatte keine Möglichkeit, weiter Preise zu vergleichen bzw. mich intensiv mit Angeboten zu beschäftigen. Und meine Frage ist jetzt, da ich die Frist zur Einäscherung einhalten muss, die ist in zehn Tage, müsste morgen also passieren, ob ich einen Bestatterwechsel vornehmen kann. Ich habe nur die Überführung vom Krankenhaus zum Bestatter in Auftrag gegeben und die Einäscherung. Wäre es denn möglich, dass ich den Bestatter wechseln kann nach der Einäscherung? Die eigentlichen Leistungen, wie er bestattet werden soll, habe ich noch nicht unterschrieben.

Bestattungskosten