Kann ich rechtlich für gewerblichen Weiterverkauf von Fußballtickets belangt werden?

3 Antworten

Nach Ansicht des OLG Hamburg besteht ein Unterlassungsanspruch:

https://www.aufrecht.de/urteile/wettbewerbsrecht/urteile-2005/verbot-des-verkaufs-von-fussball-eintrittskarten-hanseatisches-oberlandesgericht-urteil-vom-03022005-az-5-u-6504

Eine vollständige Analyse kann nur, kostenpflichtig, eine entsprechend spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei geben.


Leonarxo 
Beitragsersteller
 26.11.2023, 10:26

Danke für deine Hilfe!

Klar kannst Du belangt werden - auf jeden Fall von Deinen Käufern, wenn der Verein den verbotenen Ticketverkauf durch den Ersterwerber aufdeckt, die Tickets sperrt und dann Deine Käufer vorm Stadion stehen bleiben!


Leonarxo 
Beitragsersteller
 26.11.2023, 10:27

Ja das verstehe ich vollkommen. Aber wenn man von dem unwahrscheinlichen Fall ausgehen würde, dass alle Eintrittskarten gehen dann sollte ich doch an sich keine Probleme haben oder? Vielen Dank für deine Hilfe!

Eifelia  26.11.2023, 10:30
@Leonarxo

Doch natürlich - das entsprechende Urteil wurde doch bereits vor Stunden verlinkt, hast Du das nicht gelesen? Es ist doch nun wirklich keine unbekannte Tatsache, dass Fußballtickets NICHT weiterverkauft werden dürfen - ich gehe zwar nur SEHR selten zum Fußball, aber beim letzten Ticket, dass ich gesehen habe, stand das dort ausdrücklich drauf. Ein Gewerbe zu gründen, in dem man von vornherein etwas ausdrücklich verbotenes tun will, erscheint mir nicht besonders zielführend zu sein...

Warum stellst du die Frage erneut ein? Der Antwort von Privatier59 ist nichts hinzuzufügen.