Gas wieder auf machen?
Seit September ist unser Gas gesperrt. Ist der Grundversorger rechtlich dazu verpflichtet im neuen Abrechnungszeitraum das Gas wieder zu öffnen ?
5 Antworten
Sollte die Sperrung bereits eingetreten sein, wird die Sperrung nur bei Bezahlung aller offenen Rechnungen wieder aufgehoben. Zudem müssen Sie auch die Kosten für die Durchführung der Sperrung und der Entsperrung tragen.
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei.https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html
geh zum Versorger und mach Bitte Bitte und frag nach einer Ratenzahlung der offenen Beträge, ansonsten wird es eine kalte Wohnung werden.
und die laufenden Abschläge solltest du dann natürlich auch immer pünktlich zahlen.
Seit September ist unser Gas gesperrt.
Warum? Aufgrund von Zahlungsrückständen? Wenn ja, warum sollte man aufgrund eines neuen Abrechnungszeitraums den Zugang wieder gewähren? Sind die Rückstände ausgeglichen? Wenn nicht, warum sollte der Versorger weitere Schulden auflaufen lassen müssen?
Seit September ist unser Gas gesperrt.
Ergo wird die Sperrung erst nach vollständiger Bezahlung der Außenstände zuzüglich der Sperrungs- und Entsperrungskosten aufgehoben werden.
Wenn ihr eure offenen Posten beglichen habt, entsperren die das sehr gerne (kostenpflichtig)!