Welches Mitspracherecht hat der ausziehende Mitbewohner beim Finden eines neuen Nachmieters? (Beides Hauptmieter)?


28.11.2023, 20:11

(Er verlangt über 1000€)

3 Antworten

er zieht aus und hat keinerlei Mitspracherecht, soll er seine Möbel mitnehmen


hufeisenjunge 
Beitragsersteller
 28.11.2023, 18:44

Aber der Mietvertrag kann doch nur von uns beiden gemeinsam geändert werden. Er muss zustimmen. Und wenn er das nicht tut vergrault er mir meinen Nachmieter.

Schubert610  28.11.2023, 18:49
@hufeisenjunge

ändern könnt ihr den Vertrag nicht, der Mietvertrag kann nur von beiden gekündigt werden, und du mußt einen neuen Vertrag abschliessen.

eventuell läßt sich der VM darauf ein den alten Mieter zu streichen und den neuen einzutragen, aber auch da hat der Ex kein Mitspracherecht.

FrauEichhorn  28.11.2023, 18:52
@hufeisenjunge

genauso müsstest du also bei seinem auszug zustimmen wenn du nicht unterschreibst, kann der mietvertrag doch dann genauso wenig geändert werden. dann soll er mal schön weiter miete zahlen, kann er sich ja aussuchen

berlina76  28.11.2023, 18:52
@hufeisenjunge

Wenn er nicht zustimmt, muss er weiterhin Miete zahlen.

Wenn ihr keine Einzelverträge habt, gilt, ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann nur gemeinsam geschlossen werden, für eine Änderung des Mietvertrages müssen alle Vertragsparteien zustimmen, d.h. beide Mieter und der Vermieter.

Wenn er also nur mit Änderungsvertrag raus kommt und sich Quer stellt, dann muß er natürlich weiter zahlen.

Ich würde ihm Mal klar machen dass er ohne deine Zustimmung nicht aus dem Mietvertrag kommt..und weiter Miete zahlen muss.

Dann wird er vlt etwas flexibler was seine Möbel angeht.

Gar keins. Immerhin muss der bleibende Mieter und der Vermieter mit dem neuen Mieter zurecht kommen und nicht der scheidende.

Notfalls musst er eben das Zimmer komplett räumen.