Welches Mitspracherecht hat der ausziehende Mitbewohner beim Finden eines neuen Nachmieters? (Beides Hauptmieter)?
Hallo, mein Mitbewohner zieht aus und verweigert dem von mir gefunden Nachmieter einzuziehen, weil dieser seine Möbel nicht abkaufen will (wir sind beide Hauptmieter). Welches Mitspracherecht hat er beim Finden eines neuen Nachmieters? Kann er einfach verlangen, dass ich nur einen Nachmieter bekomme, wenn der ihm all seine Möbel abkaufen muss!? (Er verlangt über 100€)
(Er verlangt über 1000€)
3 Antworten
er zieht aus und hat keinerlei Mitspracherecht, soll er seine Möbel mitnehmen
ändern könnt ihr den Vertrag nicht, der Mietvertrag kann nur von beiden gekündigt werden, und du mußt einen neuen Vertrag abschliessen.
eventuell läßt sich der VM darauf ein den alten Mieter zu streichen und den neuen einzutragen, aber auch da hat der Ex kein Mitspracherecht.
genauso müsstest du also bei seinem auszug zustimmen wenn du nicht unterschreibst, kann der mietvertrag doch dann genauso wenig geändert werden. dann soll er mal schön weiter miete zahlen, kann er sich ja aussuchen
Wenn er nicht zustimmt, muss er weiterhin Miete zahlen.
Wenn ihr keine Einzelverträge habt, gilt, ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann nur gemeinsam geschlossen werden, für eine Änderung des Mietvertrages müssen alle Vertragsparteien zustimmen, d.h. beide Mieter und der Vermieter.
Wenn er also nur mit Änderungsvertrag raus kommt und sich Quer stellt, dann muß er natürlich weiter zahlen.
Ich würde ihm Mal klar machen dass er ohne deine Zustimmung nicht aus dem Mietvertrag kommt..und weiter Miete zahlen muss.
Dann wird er vlt etwas flexibler was seine Möbel angeht.
Gar keins. Immerhin muss der bleibende Mieter und der Vermieter mit dem neuen Mieter zurecht kommen und nicht der scheidende.
Notfalls musst er eben das Zimmer komplett räumen.
Aber der Mietvertrag kann doch nur von uns beiden gemeinsam geändert werden. Er muss zustimmen. Und wenn er das nicht tut vergrault er mir meinen Nachmieter.