Gründungsjahr - Steuervorauszahlung?

4 Antworten

Trage ich bei nicht-selbstständiger Arbeit mein vorraussichtliches Brutto Einkommen für das nächste Jahr ein?

Ja.

Und bei selbstständiger Arbeit eine Schätzung von dem, was ich mit meinem Nebengewerbe einnehmen könnte?

Nein, nicht, was Du voraussichtlich einnimmst, sondern den voraussichtlichen Gewinn.

Muss ich auf mein Einkommen das ja eigentlich schon versteuert wird, trotzdem eine Vorauszahlung leisten?

U.U. ja - denn wir haben einen progressiven Steuertarif. Dein Arbeitgeber führt - sehr simplifiziert - soviel Lohnsteuer ab, als wenn der Arbeitslohn die einzigen Einkünfte darstellt. Wenn da jetzt z.B. 5000 € Gewinn hinzukommen, dann sind die ja noch nicht versteuert - und sie führen zu einem insgesamt höheren Steuersatz, so dass letztlich auch auf die nichtselbständigen Einkünfte noch eine Nachzahlung entfällt.

Trage ich bei nicht-selbstständiger Arbeit mein vorraussichtliches Brutto Einkommen für das nächste Jahr ein?

richtig.

Und bei selbstständiger Arbeit eine Schätzung von dem, was ich mit meinem Nebengewerbe einnehmen könnte?

Nein, nicht die Einnahmen, sondern den erwarteten Gewinn. Bei Mandanten schreibe ich dort meist 0,- im ersten Jahr. Wenn man merkt, dass man in den Gewinn kommt, kann man etwas zurück legen für die Nachzahlung.

Muss ich auf mein Einkommen das ja eigentlich schon versteuert wird, trotzdem eine Vorauszahlung leisten?

Die Vorauszahlungen werden festgesetzt nach der Formel erwartete Gesamtsteuerschuld - voraussichtliche Lohnsteuer. Da die Steuer progressiv ist, also mit steigendem Einkommen der Steuersatz steigt, werden die zusätzlichen 1.000,- Euro Gewinn prozentual höher besteuert, als das Gehalt aus der Anstellung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo finan,

Ja, das musst Du angeben, aber es lohnt sich, niedrige Umsätze zu schätzen.

Dann zahlst Du wenig im Voraus, oder ggf. sogar garnichts.

Lege Dir aber immer so von 30-35% aller Gewinne das Geld zurück, weil Du die Steuern dann irgendwann alle Nachzahlen musst.

Du solltest m.E. auch die voraussichtlichen Sonderabgaben (KV etc.) und Lohnsteuerabzüge eintragen.