Sicherungsschein nach der Zulassung?
Grüße
Mittlerweile ist alles geschafft,
Dass Leasingfahrzeug wird in 1 1/2 Wochen zu Verfügung stehen,
Ich habe mir die Leasingbedingungen nochmal angeschaut und was von
"Sicherungsschein" gelesen
Wann erhalte ich diesen? eine Versicherung habe ich bereits (Allianz Zweitwagen)
Sowie die EVB,
Muss ich den "Antrag für den Sicherungsschein":
Vor oder Nach der Zulassung ausfüllen?.
Da meines Wissens erst nach der Zulassung ein Vertrag mit der Versicherung besteht.
Zweite Frage:
Kann ich dass Auto dann direkt nach der Zulassung mitnehmen auch wenn der Antrag erst ausgefüllt wurde und somit der Sicherungsschein noch nicht "da" ist
oder muss ich warten bis der Sicherungsschein da ist
Freue mich auf eure Antworten.
1 Antwort
Was steht denn in den Leasingbedingungen zum Thema Sicherungsschein? Das ist ja kein Dokument für dich, sondern für die Bank. Du musst den Antrag unterschreiben, damit der Leasinggeber den Sicherungsschein erhält. Damit bestätigt die Versicherung die ordnungsgemäße Versicherung des Fahrzeugs gegenüber der Bank und verpflichtet sich, Auszahlungen im Versicherungsfall nur nach Anweisung bzw. Abstimmung mit der Bank zu leisten.
Die genaue Vorgehensweise ist mit der Bank abzuklären, bei uns ist es zB ausreichend, dass sich der Kunde vertraglich verpflichtet, den Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen, dass kann dann natürlich auch nach der Zulassung erfolgen.
Dass ich den Versicherungsschutz mit dem Sicherungsschein Nachweisen muss,
sowie dass ich (Leasingnnehmer) dem Leasinggeber (VW Leasing) ermächtige für sich einen Sicherungsschein über die Vollkaskoversicherung zu beantragen