Karnevalswagen/Anhänger vermieten Umsatzsteuerpflichtig?
Hallo Zusammen,
irgendwie habe ich mich nun dumm und duselig gelesen und mich total verrannt.
Wir als Karnevalsverein (e.V. gemeinnützig) wollen unseren Karnevalswagen vermieten an andere Vereine oder private Gruppen, um damit auf ihren Zügen fahren zu können.
Wir unterliegen nicht der Kleinunternehmerregelung.
Sehe ich es richtig, dass wir einen Mietvertrag und eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen müssen? Wenn ja, mit 19% oder 7%?
Gibt es eine Möglichkeit ohne Umsatzsteuer vermieten zu können?
Liebe Grüße
Ich verstehe die frage nicht. Wenn ihr auf deren Zügen mitfahren wollt, warum sollen die Euch Miete zahlen? Bekommt ein Verein Geld dafür, wenn sie an einem Zug teilnehmen?
Wir fahren mit unserem Wagen an Rosemontag selbst. Da der Bau dieser Wagen sehr teuer ist, wollen wir diesen an anderen Tagen, anderen Vereinen oder privaten Gruppen vermieten.
1 Antwort
Da Ihr den Wagen gegen Entgelt anderen überlasst, wird natürlich Umsatzsteuer aus dem Vermietungserlös fällig. Da die Vermietung von Karnevalswagen nicht unter den begünstigten Leistungen aufgeführt ist, auch mit 19 %.
Aber Ihr habt ja im Gegenzug den Vorsteuerabzug aus den Bauten auf dem Wagen und aus Euren Kosten.
Deine Bemerkung "wir unterliegen nicht der Kleinunternehmerregelung" sagt ja schon, dass Ihr unternehmerisch tätig seid. Damit sind die Einnahmen eben eindeutig aus der unternehmerischen Tätigkeit.
Ich vermute eine andere Möglichkeit gibt es nicht? Auch wenn der Wagen für den selben Brauchtumszweck bspw. an andere gemeinnützige Karnevalsvereine vermietet wird?
Leider hatte ich bei Ihrer Rückfrage nicht so viel Platz zu antworten. Es gibt tatsächlich KG's (Vereine) die andere Gruppen bezahlen, damit diese an ihrem Zug mitfahren oder laufen. :-) Ist tatsächlich gar nicht unüblich. (Nur mal als Info. :-) )
In diesem Fall, geht es natürlich nur um den Anhänger.