Mietminderung?
Hallo,
wir sind im Juli 2022 in eine Wohnung gezogen, wo lt. Mietvertrag eine komplette Einbauküche ein Bestandteil der Wohnung sein sollte. Bei Einzug stand jedoch keine Küche da. Ständiges vertrösten seitens des Vermieters.. 1 Jahr lang !! ( wohnen nicht mehr da )
Im Endeffekt hat sich herausgestellt, dass niemals Küchen bestellt waren & wir vorsätzlich hingehalten wurden, wieso auch immer.
Ich habe bisher 2 Urteile finden können, weiß aber nicht genau, welches eher dazu passen würde. Hat jemand evtl Erfahrung ?
- LG Dresden WuM 2001, 336)
- Landgericht Itzehoe ( Urteil vom 25.02.1997 ) -1S 397/96
3 Antworten
Die Anwältin sollte eigentlich auch über Risiken aufklären. Zumindest wenn ihr danach fragt. Ich sehe hier das Risiko, dass eine Mietminderung um 100% nicht angemessen ist, da ihr die Wohnung ja bezogen und auch genutzt habt. Meines Erachtens läuft es auf einen Vergleich hinaus, den das Gericht den Parteien vorschlagen wird. Entsprechend der Quote des Vergleichs werdet ihr dann auch Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen.
Warum eigentlich hier noch großartig fragen, wenn ihr euch anwaltlich verteten lasst?
Fragen sollten euch die Anwältin beantworten!
Die ist viel mehr im Thema, viel näher dran!
Sorry, sinnbefreite Frage!
ich darf fragen wen, wann & wo ich möchte :)
einfach nicht antworten, wenn‘s einem nicht passt. Sinnbefreite ‚Antwort‘ ☺️
Da ist die frage, was dort war anstatt der Einbauküche udn ob Ihr Miete gezahlt habt, oder gemindert habt.
Die Fälle aus den Urteilen waren ja auch für unterschiedliche Fälle.
Die einen konnten nicht kochen und haben wegen der fehlenden Küche die Miete auf null gemindert udn dann gekündigt.
Die anderen konnten kochen, haben aber wegen der fehlenden Einbauküche um 20 % gemindert.
danke für Ihre Zeit & die Antworten. Um ehrlich zu sein, sind wir nicht ganz zufrieden mit unserem Anwalt. Leider ist es schon zu spät für einen Wechsel & haben keine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall ..
Unsere Anwältin hat nach mehreren gescheiterten Terminen unsere Miete auf null gekürzt (quasi als Druckmittel). Da noch andere Mängel bestanden.
Da wir erst frisch eingezogen sind und es für uns sehr schwer war, nach 2-3 Monaten erneut eine neue Wohnung zu finden, haben wir erstmal nicht gekündigt. Wir sind nach 1 Jahr erst ausgezogen. Nun geht alles vor Gericht .
Mir stellt sich jetzt die fragen, wie sieht es denn mit Gerichtskosten/Anwaltskosten aus ? Wir wurden ja quasi gezwungen zum Anwalt zu gehen.. wer trägt hierbei die Kosten🙄