Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

5 Antworten

Hey,

viel wichtiger ist zu wissen, stand diese Person im Mietvertrag? Hattet ihr einen Mietvertrag z.B. Untervermietung?
Die Frage ist ja erstmal, WER darf das Geld einfordern. Du, oder euer Vermieter?
Wenn du vermietet hast, dann kannst du natürlich eine Mahnung schreiben. Ich persönlich würde die Aufstellung dabei legen und auch die 100,00€ verlangen. Ob viel am Rechner gesessen, weniger geduscht oder nicht. Geteiltes Leid, ist halbes leid.
Das ganze kannst du auch per E-Mail mit Sendungsnachweis machen. Wenn du größeren "Eindruck" schinden willst, würde ich es postalisch mit Einschreiben schicken. Es sollte schon offiziell eingeforder werden mit Frist. Wenn das alles nichts bringt.. Ab zum Anwalt geben, wenn es so eine klare Sache sein sollte. Kosten trägt ja dann sie.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DuzXs3d 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 22:20

Ja genau also ich bin Hauptmieter und hatte mit ihr einen Untermietvertrag.

Das Geld habe ich also bereits alles an den Vermieter überwiesen.

Danke dir auf jeden Fall!

Was Du als Abmahnung bezeichnest heißt gerichtlicher Mahnbescheid.

Bei einem Gegenstandswert von 100 Euro betragen die Gerichtskosten 36 Euro.

Der Haken beim Mahnbescheid ist, dass der Schuldner dagegen Widerspruch einlegen kann. Das geht ganz einfach. Das Gericht hat ein Formular dafür schon beigefügt. Das muss man nur unterschreiben und an das Gericht zurückschicken.

Damit ist das Mahnverfahren dann beendet. Wenn Du Deine Forderung weiter geltend machen willst mußt Du den Prozeß in das streitige Verfahren überführen. Das bedeutet nichts anderes, als dass Du einen ganz normalen Prozeß führen musst.

Du musst dann also eine Klageschrift schreiben. Um damit Erfolg haben zu können muss ganz präzise der Rechtsgrund der Forderungen benannt und nachgewiesen werden können und es muss die Höhe der Forderungen nachvollziehbar dargelegt werden können.

Vor dem Amtsgericht braucht man an sich keinen Rechtsanwalt. Nur kann es dann passieren, dass man unzureichend vorträgt und man deswegen einen Prozeß verliert. Der Verlierer trägt alle Kosten, auch die eines Rechtsanwalts der Gegenseite.

Ich persönlich würde bei einer Forderung von weniger als 100 Euro weder die Mühen eines Gerichtsverfahrens auf mich nehmen wollen noch das Kostenrisiko eingehen.

Du kannst entweder eine Abmahnung schreiben oder online ein Mahnverfahren einleiten. Das geht mittlerweile relativ easy und so übst Du einen höheren Druck aus, um endlich das Geld zu bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Genau dafür ist die Option gedacht, die Kaution Anteilig bis zum Abrechnungsdatum einbehalten zu können. Dann könnte man des jetzt davon begleichen

Die 65 wirst Du wahrscheinlich abschreiben können , es sei denn , dass Du nochmal an ihr Gewissen appellierst und vielleicht Ratenzahlung vereinbarst , hat sie nicht das Geld zur Verfügung

Kommst Du nochmal in die Situation unterzuvermieten , verlange vorher eine Kaution .