Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?
Hallo!
Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.
Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).
Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.
Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.
Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.
Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...
Würde mich über Ratschläge freuen!
LG
5 Antworten
Hey,
viel wichtiger ist zu wissen, stand diese Person im Mietvertrag? Hattet ihr einen Mietvertrag z.B. Untervermietung?
Die Frage ist ja erstmal, WER darf das Geld einfordern. Du, oder euer Vermieter?
Wenn du vermietet hast, dann kannst du natürlich eine Mahnung schreiben. Ich persönlich würde die Aufstellung dabei legen und auch die 100,00€ verlangen. Ob viel am Rechner gesessen, weniger geduscht oder nicht. Geteiltes Leid, ist halbes leid.
Das ganze kannst du auch per E-Mail mit Sendungsnachweis machen. Wenn du größeren "Eindruck" schinden willst, würde ich es postalisch mit Einschreiben schicken. Es sollte schon offiziell eingeforder werden mit Frist. Wenn das alles nichts bringt.. Ab zum Anwalt geben, wenn es so eine klare Sache sein sollte. Kosten trägt ja dann sie.
Was Du als Abmahnung bezeichnest heißt gerichtlicher Mahnbescheid.
Bei einem Gegenstandswert von 100 Euro betragen die Gerichtskosten 36 Euro.
Der Haken beim Mahnbescheid ist, dass der Schuldner dagegen Widerspruch einlegen kann. Das geht ganz einfach. Das Gericht hat ein Formular dafür schon beigefügt. Das muss man nur unterschreiben und an das Gericht zurückschicken.
Damit ist das Mahnverfahren dann beendet. Wenn Du Deine Forderung weiter geltend machen willst mußt Du den Prozeß in das streitige Verfahren überführen. Das bedeutet nichts anderes, als dass Du einen ganz normalen Prozeß führen musst.
Du musst dann also eine Klageschrift schreiben. Um damit Erfolg haben zu können muss ganz präzise der Rechtsgrund der Forderungen benannt und nachgewiesen werden können und es muss die Höhe der Forderungen nachvollziehbar dargelegt werden können.
Vor dem Amtsgericht braucht man an sich keinen Rechtsanwalt. Nur kann es dann passieren, dass man unzureichend vorträgt und man deswegen einen Prozeß verliert. Der Verlierer trägt alle Kosten, auch die eines Rechtsanwalts der Gegenseite.
Ich persönlich würde bei einer Forderung von weniger als 100 Euro weder die Mühen eines Gerichtsverfahrens auf mich nehmen wollen noch das Kostenrisiko eingehen.
Du kannst entweder eine Abmahnung schreiben oder online ein Mahnverfahren einleiten. Das geht mittlerweile relativ easy und so übst Du einen höheren Druck aus, um endlich das Geld zu bekommen.
Genau dafür ist die Option gedacht, die Kaution Anteilig bis zum Abrechnungsdatum einbehalten zu können. Dann könnte man des jetzt davon begleichen
Die 65 wirst Du wahrscheinlich abschreiben können , es sei denn , dass Du nochmal an ihr Gewissen appellierst und vielleicht Ratenzahlung vereinbarst , hat sie nicht das Geld zur Verfügung
Kommst Du nochmal in die Situation unterzuvermieten , verlange vorher eine Kaution .
Ja genau also ich bin Hauptmieter und hatte mit ihr einen Untermietvertrag.
Das Geld habe ich also bereits alles an den Vermieter überwiesen.
Danke dir auf jeden Fall!