Hallo,

ich nutze einen virtuelle Telefonanlage als Gewerbetreibender.

Nun habe ich das Geschäft aufgegeben und bin wieder im alten Beruf tätig.

Alle Verbindlichkeiten und Verträge wurden gekündigt.

Nun wurde allerdings eine Rückbuchung vermerkt, durch den Anbieter der Telefonanlage, da das Geschäftskonto nicht mehr gedeckt war. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die vorletzte Abbuchung quasi die letzte war, leider hat es sich überschnitten.

Auch habe ich entsprechend der Geschäftsaufgabe und Erledigung aller Verbindlichkeiten die geschäftliche E-Mail Adresse ruhen lassen.

Nun wollte ich am Sonntag bevor die E-Mail Adresse abgeschaltet wird, alle E-Mails archivieren. Dabei habe ich gesehen, dass ich binnen einer Woche zwei Mahnung, erhalten habe, lediglich per E-Mail, kein Postverkehr. Habe dann sofort den Betrag von knapp 20€ überwiesen. Genau 11 Tage nach der zweiten Mahnung bzw. 18 Tage nach der ersten Mahnung.

Das habe ich auch gleich am Montag mit dem Kundenservice so kommuniziert. Mir wurde versichert, dass mein Konto innerhalb von 48 Std. freigeschaltet wird, sobald das System automatisch den Zahlungseingang verbucht.

Das ist nun nicht geschehen. Ich habe heute erneut mit der Kundenservice telefoniert. Diese sagten, dass System habe keine Zahlung verbucht und die Angelegenheit wurde an die Inkasso Abteilung der Credit Reform weitergegeben.

Nun habe ich große Sorgen, dass die Angelegenheit meine Bonität beeinflusst.

Zahlungsbestätigung habe ich vorliegen.

Weiter Frage ich mich, on der ganze Ablauf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattgefunden hat.

Was würdet ihr raten - Soll ich in der früh nach der Nachtschicht gleich zum Anwalt? Wenn ja, welchen Anwalt bzgl. Fachgebiet?