Kann ich meinen Sohn(41) rausschmeißen?


28.11.2023, 13:24

Bezahlen ist eine Option die ihn nicht interessiert er macht es einfach nicht .

Das Problem ist auch das er nicht Freiwillig geht

7 Antworten

Traurig mit 41 wie ein Riesenbaby zu leben.

Vielleicht ist dieser Rauswurf der Realitätsschub, den er braucht. Aber viel wahrscheinlicher ist es, dass er erstmal allen anderen (dir) Schuld an seinem Schicksal gibt und sich in Selbstmitleid suhlt, so lange er seine Sucht nicht angeht. Stell dich drauf ein, dass es keine Wunderheilung geben wird.

Aber du hast ein Recht auf dein eigenes Leben und musst seine Vegetationsform nicht als Co-Abhängige unterstützen. Viel Kraft - und lass dich bei Bedarf von Stellen der Caritas/ Diskonie beraten.


Kokomiko 
Beitragsersteller
 28.11.2023, 19:39

Ja stimmt Schuld sind immer die anderen

GandalfAwA  29.11.2023, 14:00
@Kokomiko

Ja, aber auf der anderen Seite ist es auch so:

Wenn erwachsene Söhne/Töchter Cholerisch veranlagt sind und Alkoholiker werden, dann haben die Eltern damals versäumt, ihrem Kind genug Liebe und Geborgenheit mitzugeben.

In einem wirklich gesunden Elternhaus, wachsen Kinder in der Regel auch gesund und selbstbewusst ...

---

Trotzdem ist es Dein gutes Recht, dass er sein eigenes Leben starten soll... 🙏

 Mehrmals habe ich gesagt das er gehen soll was er nicht macht,

mit Bitte Bitte erreichst du nicht.

Pack ihm ein Koffer mit den nötigsten, stell ihn vor die Tür und vordere ihn auf zu gehen, sollte er nicht gehen, ruf die Polizei die werden ihn dabei helfen die Wohnung zu verlassen, sprich ihm gleich ein Hausverbot aus und wechsle die Schlösser aus falls er einen Schlüssel besitzt und diesen vielleicht nicht rausgibt.


GandalfAwA  29.11.2023, 13:57

Ich würde eine Frist setzen, z.B. zum 31.01.2024, es vor Zeugen persönlich mitteilen, und am 31.01 dann die Schlösser austauschen lassen.

Fordere ihn auf noch heute online einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen ( damit hat er rückwirkend Leistungsanspuch ab Anfang November ), mit der Forderung, dass sein Anteil der Mietkosten ( 50% der gesamten Wohnkosten ) direkt an dich auszuzahlen sind.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf

Lege ihm gleichzeitig die Wohnungskündigung / Aufforderung bis spätestens Ende Dezember vor.

Gebe ihm mit sofortiger Wirkung keinen Cent mehr, auch zum Thema Ernährung gibt es per sofort nur noch das Überlebensnotwendige.

Und - achte darauf, dass er keinen Zugriff auf Dein Portemonnai bzw. Deine Bankkarte hat.

Wenn man die Spielchen derartig unverschämter Schmarotzer nicht mehr mitspielt, hat man die Chance sie loszuwerden.


wilees  28.11.2023, 19:47

er kann sich auch umgehend "vor Ort" bei der Kommune an die Stelle, für von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen wenden.

Kokomiko 
Beitragsersteller
 28.11.2023, 18:41

Danke dein Tipp war gut weil:1. Kontakt zur ARGE 2. Er soll auch raus . aber 3. weder an der Geldbörse schon gar nicht an der Bankkarte ( PIN hat er ja nicht) hat er sich selbst bedient, für Geld hat er immer gefragt,(wenigstens soviel Anstand) die Unkosten entstehen durch den Lebensunterhalt den man verbraucht.

Du solltest ihn in Ruhe lassen....

Insgeheim packst du einen Koffer, und wenn er sich neuen "Bölkstoff" holt, wechselst du das Schloß aus, nicht wegwerfen, das Originalschloß gehört zur Wohnung und muß nachher beim Auszug wieder reingebaut werden.

Dann stellst du ihm den Koffer vor die Tür.

Wenn er wieder kommt und rumkrakelt, rufst du die Polizei, rumkrakälen vor dem haus und das Du Angst hast.

Die Polizei wird ihm dann vermutlich ein Platzverbot aussprechen...

Eine Bekannte hatte das damals mit ihrem Kerl gemacht, als er von der Arbeit kam.


Kokomiko 
Beitragsersteller
 28.11.2023, 19:24

Den Bölkstoff holt der sich alleine zu unregelmäßigen Zeiten und ist dabei auch nur 5 Minuten weg. Heimlich will ich das auch nicht machen, Mein Vorteil ist auch Körperlich kann er mir nix anhaben.

Kokomiko 
Beitragsersteller
 28.11.2023, 19:10

Danke, aber das wird so nicht funktionieren.

tellerchen  28.11.2023, 19:13
@Kokomiko

ok, und warum...lass mich raten, du holst für ihn den "Bölkstoff"

.... was eine beliebte Methode ist, den Ehegatten loszuwerden...dürfte bestimmt auch dazu in der Lage sein, den heissgeliebten Sohnemann vor die Tür zu setzen

Gaenseliesel  28.11.2023, 20:07
@tellerchen

Wetten ? Sie, die Mama hat ein schlechtes Gewissen, beim Gedanken RAUSSCHMISS......das 41 jährige Söhnchen aber nicht ☝️

Mama will ihn im Grunde bei sich wohnen lassen. Das "liebenswerte" Söhnchen soll lediglich in die Puschen kommen, um sich an den Lebenskosten zu beteiligen.

😴 Jeder ist seines Glückes Schmied !

Da er dir keine Anteilige Miete zahlt kannst du ihn rauswerfen. Und anschließend die Schlößer austauschen.

Seine Sachen darfst du nicht einfach rauswerfen du kannst ihn Fristen zur Abholung geben oder du Lagerst sie ein, wobei einlagern auch Geld kostet.