Nehmen wir Mal an ich melde ein Gewerbe an zum gewinnbringenden Weiterverkauf von tickets. Ich würde dann die Tickets auf eBay etc. Kaufen, also nicht direkt vom Veranstalter. So müsste ich mich ja nicht an die AGBs halten, weil diese ja nur zwischen Veranstalter und erstkäufer gelten. Ich Frage mich nur ob ich trotzdem rechtlich dafür belangt werden kann, weil die Vereine ja klar kommunizieren der gewerbliche Weiterverkauf ist illegal. Würde in diesem Fall eine Unterlassungsklage durchgehen.
LG und danke für jede Antwort!