Kurz erklärt... ich war bis Ende Juni Auszubildende in meinem Betrieb und habe die direkte Übernahme abgelehnt, Ausbildung lief also laut Vertrag rechtmäßig aus. Ich habe aber anschließend einen Arbeitsvertrag im selben Betrieb unterschrieben für den 01.09. Bedeutet ich war dazwischen zwei Monate Arbeitslos. Da ich ja jetzt aber mein Arbeitsverhältnis wie gesagt im selben Betrieb beginne... können die vorherigen 6 Monate der Ausbildung zum Thema Weihnachtsgeld angerechnet werden oder nicht? Weiß das jemand?

Danke schonmal :)