KFZ Versicherung und KM-Angabe?
Beim Abschluss der KFZ- Haftpflichtversicherung wurde ein KM-Stand von 100.000 angegeben und eine zu erwartende Fahrleistung von 10.000 km. Nach Ablauf des Jahres stellte sich heraus, dass die Fahrleistung durch einen unvorhergesehenen Jobwechsel 40.000 km war. Es hatte aber keinen Schadensfall gegeben. Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer trotzdem eine Nachforderung stellt, wenn ihm bekannt wird, dass die km-Leistung höher war?
Wie verhält es sich bei einem Wechsel der Versicherung zum Jahresende? Teilt der neue Versicherer dem alten Versicherer bei der Abfrage der SF Stufe die KM-Leistung mit?
5 Antworten
Wenn Du, wie in diesem Fall, Mehrkilometer als angegeben gefahren bist, MUSST Du das angeben.
Schließlich wurde Dein Tarif aufgrund der von dir angegebenen Jahresfahrleistung rabattiert.
Meldest Du das nicht, gefährdest Du Schadenszahlungen für Teil- und Vollkaskoschäden.
Neben einer Nachzahlungen von Beiträgen, sind dann außerdem Strafzahlungen, in der Regel eine komplette Jahresprämie, zu erwarten.
Es gibt keine Kaskoversicherung, nur Haftpflicht. Deshalb bezog sich meine Frage auf die reine Haftpflicht. Aber Danke.
Ich habe tatsächlich nur einmal erlebt, dass eine Versicherung nach dem ersten Jahr den km-Stand erfragt hat.
Dass bei einem Versicherungswechsel die "KM-Leistung" (die der Vorversicherung ja gar nicht bekannt ist) übermittelt wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Nachforderungen unterliegen evtl. den üblichen Verjährungsfristen.
Und ja, natürlich kann man etwas Geld sparen, wenn man immer nur 10.000 statt 40.000 km angibt. Interessante Idee, wäre wohl ein Kavaliersdelikt, so wie Steuerhinterziehung?
Nur kann man im Voraus oft nicht wissen, was sich im Laufe eines Jahres ergibt. Daher sind KM-Angaben i. d. R. nach der aktuellen Lebenssituation getroffen und nicht, was wäre wenn ......
Du stellst die falschen Fragen. Was wenn du morgen einen schweren Unfall baust und die Versicherung daraufhin die Leistung verweigert?
Es verhält sich also genau andersrum: Du solltest die höhere Fahrleistung mitteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Nach meiner Erfahrung geht es da um kleine Beträge, die man nachzahlen muss - weshalb ich an Deiner Stelle kein Risiko eingehen würde... Viel Glück b
Es kann schnell passieren, dass Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung zu wenig Kilometer angegeben haben. Ein spontaner Urlaub, Besuch bei der Familie oder ein Wechsel im Job – Gründe gibt es dafür viele. In der Regel hat jede Autoversicherung einen gewissen Kulanzrahmen. Kommt es zu einer Überschreitung der jährlichen Fahrleistung, die sich auf lediglich 10 oder 15 Prozent beschränkt, müssen Sie wahrscheinlich mit einer Nachzahlung rechnen. Haben Sie die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten, ist es mit einer Nachzahlung nicht getan. Dann drohen Ihnen Vertragsstrafen.