KFZ Versicherung und KM-Angabe?
Beim Abschluss der KFZ- Haftpflichtversicherung wurde ein KM-Stand von 100.000 angegeben und eine zu erwartende Fahrleistung von 10.000 km. Nach Ablauf des Jahres stellte sich heraus, dass die Fahrleistung durch einen unvorhergesehenen Jobwechsel 40.000 km war. Es hatte aber keinen Schadensfall gegeben. Besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer trotzdem eine Nachforderung stellt, wenn ihm bekannt wird, dass die km-Leistung höher war?
Wie verhält es sich bei einem Wechsel der Versicherung zum Jahresende? Teilt der neue Versicherer dem alten Versicherer bei der Abfrage der SF Stufe die KM-Leistung mit?
3 Antworten
Ich habe tatsächlich nur einmal erlebt, dass eine Versicherung nach dem ersten Jahr den km-Stand erfragt hat.
Dass bei einem Versicherungswechsel die "KM-Leistung" (die der Vorversicherung ja gar nicht bekannt ist) übermittelt wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Nachforderungen unterliegen evtl. den üblichen Verjährungsfristen.
Und ja, natürlich kann man etwas Geld sparen, wenn man immer nur 10.000 statt 40.000 km angibt. Interessante Idee, wäre wohl ein Kavaliersdelikt, so wie Steuerhinterziehung?
Du stellst die falschen Fragen. Was wenn du morgen einen schweren Unfall baust und die Versicherung daraufhin die Leistung verweigert?
Es verhält sich also genau andersrum: Du solltest die höhere Fahrleistung mitteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Es kann schnell passieren, dass Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung zu wenig Kilometer angegeben haben. Ein spontaner Urlaub, Besuch bei der Familie oder ein Wechsel im Job – Gründe gibt es dafür viele. In der Regel hat jede Autoversicherung einen gewissen Kulanzrahmen. Kommt es zu einer Überschreitung der jährlichen Fahrleistung, die sich auf lediglich 10 oder 15 Prozent beschränkt, müssen Sie wahrscheinlich mit einer Nachzahlung rechnen. Haben Sie die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten, ist es mit einer Nachzahlung nicht getan. Dann drohen Ihnen Vertragsstrafen.