Darf ich das Gartentor sichern?
Hallo
Ich habe ein Haus mit Hof gemietet und das Gartentor wird durch bauliche Maßnahmen (Vom Vermieter aufgetragen) auf dem Hof immer aufgestoßen, auch wenn es abgeschlossen ist.
Ich habe ein Fahrradschloss ran gemacht für das Wochenende, damit kein Anderer es aufdrücken kann. Also zum Schutz unserer privater Sachen.
Darf der Vermieter es Untersagen oder darf ich dies Tun?
Mit Freundlichen Grüßen
Ergänzung: Es ist die Einfahrt zum Hof, also das sogenannte großte "Zweittor".
4 Antworten
Falls es sich um einen Fluchtweg handelt für Rettungswagen , darfst Du es nicht verschließen
Für bauliche Maßnahmen wie Materiallieferungen solltest Di in Deinem Sinne dafür sorgen , kooperativ zu sein , desto schneller werden diese fertig .
Wenn das Tor nur zu deiner gemieteten Sache gehört, darfst du es auch abschließen.
Wenn das Gartentor einzig und allein Zugang zu der von dir angemieteten Fläche gewährt, klar darfst Du das dann sichern/abschließen!
sehe ich genauso, wenn es keine weiteren Zugangsberechtigten gibt, kann man sein Grundstück schützen.
Wenn Du der einzige Mieter des Geländes hinter dem Tor bist, ist dagegen nichts einzuwenden.
Gibt es einen weiteren Mieter, müsstest Du dem einen Zweitschlüssel geben.