Steuernummer auf Rechnungen und Erfassungsfragebogen zur Steuer?
Guten Abend,
Ich habe letzten mein Kleingewerbe angemeldet das war am 07.07.2023 und habe gestern erst mein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben. Ich beteribe einen Onlineshop in mit Dropshipping. Nun ist meine erste Frage ob ich dort nun Probleme bekommen könnte da der Fragebogen erst so spät versendet wurde?Allerdings habe ich noch eine Verkäufe getätigt, also noch keine Einnahmen gemacht habe also die Tätigkeit auch noch nicht aufgenommen.
Meine Zweite Frage in Bezug auf das Rechnungen schreiben, da ich gerne anfangen würde zu verkaufen aber noch keine Steuernummer vom Finanzamt habe und ich gehört habe das die Steuernummer immer auf den Rechnungen mit drauf sein soll. Kann ich also Rechnungen auch ohne Steuernummer erstellen und diese dann nachreichen?
Ich habe auch gehört das man als Kleinunternehmer bei Rechnungen von Unter 250 Euro keine Steuernummer angeben muss, stimmt das?
Das macht mir echt ein bisschen Bauchschmerzen.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Antworten.
LG
2 Antworten
- Das Finanzamt interessiert sich nur dafür, dass Du alle Einnahmen und natürlich auch die Kosten ordentlich erfast. Egal ob die vor, oder nach der Abgabe des Fragebogens angefallen sind.
- Eine Rechnung musst Du nur schrieben, wenn der Kunde das will. Im Dropshipping zahlen doch die meisten per Karte, oder Paypal und man braucht nur eine Rechnung wenn sie verlangt wird.
- Als Kleinunternehmer weist Du keine Umsatzsteuer aus und deshalb ist es egal ob die steuernummer drauf steht.
Auch Kleinunternehmer müssen grundsätzlich ihre Steuernummer auf ihren Rechnungen aufführen. (Die hättest Du pbrigens schon, wenn Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung rechtzeitig übermittelt hättest ;-) ).
aBesonders bedeutsam ist diese für vorsteuerabzugberechtige Kunden - denn diese dürfen Vorsteuer nur aus ordnungsgemäßen Rechnungen ziehen, da Du aber keine Umsatzsteuer ausweist, wird es auch keine Kunden geben, die sich beschweren.
Als Dropshipper hast Du doch vermutlich- wenn überhaupt- eher Privatkunden, oder? Da musst Du nicht zwingend überhaupt Rechnungen schreiben.
Danke erstmal für die Antwort.
Aber jetzt muss ich trotzdem nochmal Fragen, kann ich dann einfach meine Bestellbestätigungen als Nachweiss hinterlegen, wenn keine Rechnung erforderlich ist? Und Was ist wenn ein Kunde auf eine Rechnung besteht und ich keine Steuernummer habe, was genau mache ich dann?