Wie hoch ist der Barunterhalt? (Student, zuhause wohnend)?
Es geht um diesen Artikel: https://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/Familienrecht_Lauf/neues_Unterhaltrecht/Kindesunterhalt_-_Wieviel_Kindesunterhalt_kann_mein_Kind_beanspruchen/Kindesunterhalt_fuer_Studenten
- Wohnt der Student dagegen noch zuhause bei den Eltern wird der Unterhaltsbedarf konkret auf Basis des zusammengerechneten Nettoeinkommens beider Elternteile ermittelt und zwar anhand der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe. Für diesen Unterhaltsbedarf haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.
- Eltern können ihrem Kind trotz Volljährigkeit - gerade in beengteren wirtschaftlichen Verhältnissen - auch durchaus vorschreiben, daß es weiterhin zuhause wohnen soll und Unterhalt durch Gewährung von Kost und Logis (Naturalunterhalt) zzgl. eines Taschengelds erhält; dieses kann sich nur dann dagegen wehren, wenn es nachweist, daß diese elterliche Entscheidung auf seine Belange nicht ausreichend Rücksicht nimmt. Allein der Wunsch nach einer eigenen Wohnung und Lösung vom Elternhaus reicht hierfür nicht aus, wohl aber Gründe wie ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen Eltern und Kind oder die Zuweisung eines entfernten Studienortes mit einer täglichen Fahrzeit von 3 Stunden.
In der Düsseldorfer Tabelle steht ein sehr hoher Betrag, was genau muss man davon abziehen, um auf einen Richtwert für den Barunterhalt zu kommen?
4 Antworten
Wenn sie Dich rauswerfen, liegt Dein Bedarf bei 935,-€, der Artikel ist veraltet. Das kostet sie also monatlich 935 minus Kindergeld, dafür haben sie ein Zimmer übrig und müssen weniger Lebensmittel einkaufen. Mir wäre es das wert.
Falls der Rest des Artikels stimmt, so müsste man den Wert des Naturalunterhalts ermitteln und vom Bedarfsbetrag abziehen. Also Wohnkosten incl. Heizung/Strom, Nahrung, Gerätenutzung für Waschmaschine, Geschirrspüler, wlan etc.
Irgendwie habe ich ja nicht das Gefühl, dass Du mit kaputten Schuhen zufuss zur Uni gehst. Aber klar, wenn die Eltern auf die Malediven fliegen und Du bestehst die Klausuren nicht, weil Du kein Kopiergeld hattest, das wäre skandalös. Dann erst recht ausziehen und verklagen.
die Frage ist von mir, ich wollte mit meiner Frage bezüglich der Düsseldorfer Tabelle genauer nachhaken, wie diese zu lesen ist.
Vielleicht solltest du deinerseits genau in die andere Richtung denken...
Nicht wieviel Unterhalt steht dir zu, sondern inwieweit müssen deine Eltern überhaupt zahlen, egal, was in der Düsseldorfer Tabelle steht?
unten, ganz unten im letzten Satz der Linkseite steht:
"Nicht zahlen müssen die Eltern selbstverständlich auch immer dann, wenn sie leistungsunfähig sind, d.h. ihr Einkommen dazu nicht ausreicht. Der Selbstbehalt der Eltern beträgt insoweit mindestens € 1.300.-"
Vielleicht ist dein Bemühen da für die katz, und du solltest dein Vermögen da selber aufstocken durch Arbeit...Verkauf etcetc...
Es wird langsam kalt draußen, nicht das sie dich wegen grobem Undank da vor die Tür setzen...
Wenn es meine Eltern wären, ich zumindest würde "kleine Brötchen backen"
Mir geht es konkret um den Fakt wie viel Barunterhalt mir zustehen würde, nicht um etwas anderes. Ob meine Bemühungen für die Katz sind möchte ich erst einmal herausfinden, was ich mir nicht vorstellen kann, siehe mein anderer Kommentar. Natürlich habe ich jetzt erst einmal den Plan, in der vorlesungsfreien Zeit sehr viel mehr Arbeiten zu gehen.
Dir steht es auch frei, deinen Unterhaltsbedarf einzuklagen !
Diese Option ist zwar nicht besonders familienfreundlich aber wenn die Fronten sehr verhärtet sind, bleibt manchmal nur dieser Weg. Letztlich sollte die Verhältnismäßigkeit aber gewahrt bleiben.
Hallo,
" Wie hoch ist der Barunterhalt? (Student, zuhause wohnend)? "🤔 die Frage ist primär auch, inwieweit sind die Eltern überhaupt leistungsfähig...... gibt es weitere minderjährige (privilegierte) Kinder im gemeinsamen Haushalt ☝️Daneben werden noch weitere Aspekte berücksichtigt, die in die Kindesunterhalt Berechnung einfließen und diesen ggf. höher oder niedriger ausfallen lassen.
(z.B. auch ein evtl. erhöhter Eigenbedarf bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Eltern u.s.w.)
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php
...." Befindet sich der Nachwuchs in der Ausbildung oder nimmt er ein Studium auf, so gilt er nicht mehr als privilegiert. So lange der Sohn oder die Tochter noch zu Hause lebt, ändert sich an der Höhe des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle nichts.
Doch die Ausbildungsvergütung oder auch Bafög-Beträge können jetzt als Einkommen des Kindes gegengerechnet werden. Außerdem erhöht sich der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen, er beträgt für jedes Elternteil 1.650 Euro (2023) "
Du siehst, deine Frage ist hier in einem Forum für dich befriedigend, kaum zu beantworten.
Vielleicht hilft dir der im Link integrierte Rechner, denn du kennst euren familiären Status !
👋
Ich arbeite bereits und bezahle alles aus Erspartem, das ist aber keine dauerhafte Lösung… in meinem Studium bleibt kaum Zeit für einen Job übrig in den ersten Semestern. Und während meine Eltern sich einen Luxusurlaub gönnen verstehe ich nicht weshalb ich mir überlegen muss, wie ich z.B. meine Materialkosten decke.