Bafög weiter bekommen durch Betriebsausgaben in meiner Selbstständigkeit und Nebenjob?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Jetzt sind wir aber nebenbei noch selbständig & erwirtschaften zwischen September 23und März 24 ca. 13.000€.

Das Steuerjahr ist = Kalenderjahr.

Also ihr müsst in 2023 die Einnahmen 2023 kompensieren udn 2024 die von 2024.

Laptops, Kamera, Equipment

Bis auf die Laptops, sind die Sachen eventuell nicht sofort abzugsfähig, weil sie über 800,- Euro kosten.

Ein kamerabody canon für 600,- + ein Telezoom 400,- + ein WW Uoom für 300,- sind keine 3 sofortabzugsfähigen GWG, sondern ein WG, was über 5-10 Jahre abgeschrieben werden muss, denn ein Kameragehäuse ohne Objektiv ist nicht einzel nutzbar.

Es wäre hilfreich zu schildern was ihr macht, was Ihr machen wollt, was mit den Sachen passiert, falls Ihr Euer Unternehmen in 2024 auflösen solltet usw.

Was Ihr nämlich braucht ist ggf. eine vernünftige Beratung (auch die Kosten wären ggf. abzugsfähig), weil z. B. falls ihr in 2024 das Unternehmen auflöst udn in 2023 zwei supernotebool´ks von Apple für je 5.000,- gekauft udn sofort abgeschrieben habet, bei der Entnahme bei Auflösung der Gesellschaft mit dem Zeitwert von dann evtl. ja 2.500,- wieder dem Gewinn zurechnen müsst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

NrxsP 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 20:39

Ich danke dir ganz ganz herzlich für deine ausführliche Antwort!

Unsere Idee ist es jedoch nicht gegenüber der Steuern gelten zu machen, sondern dem Bewilligungszeitraum von Bafög vom Mai 2023 und März 2024.

Und Bafög darf man nur 520€ pro Monat verdienen.
Wir wollen dementsprechend Bafög beweisen, dass wir durch unsere Investitionen weniger als 520€ insgesamt verdient haben.

Das heißt der Bewiligungszeitraum ist maßgebend (Bafög vom Mai 2023 und März 2024).

Gleichzeitig wenn unser Gewinn mit unseren Nebenjobs unter 520€ ist, müssen wir auch keine Steuern zahlen, weil unser Gewinn unter 10.908€ Euro ist und wir müssen keine GKV-Beiträge zahlen, weil wir weniger als 520€ pro Monat verdienen.

Die Frage ist können wir dem Bafög Amt, dem Finanzamt und unserer GKV seriös erklären, dass wir mit 13.000€ Einnahmen, 10000€ investiert haben.
Dann müssen wir uns ggf. schlau machen, welche Betriebsausgaben für ein Jahr geltend gemacht werden?

Ähnliche Frage : Wenn wir jetzt aber viel in Equipment investieren, dass nur 5-10 Jahre absetzbar ist, wie sollen wir dann die Steuern zahlen, wenn wir viel investiert haben?

Grüße

Ich danke dir herzlich nochmal für eine Antwort!

wfwbinder  30.11.2023, 20:58
@NrxsP
Die Frage ist können wir dem Bafög Amt, dem Finanzamt und unserer GKV seriös erklären, dass wir mit 13.000€ Einnahmen, 10000€ investiert haben.

Investieren mindert nicht den Gewinn, ich dachte, dass ich das erklärt hätte.

Ihr verwechselt "Geld ausgeben" mit "Gewinnminderung."

Die meisten Stellen, so auch Bafög, nehmen das steuerliche Ergebnis als Basis für die Ermittlung der Einkünfte, die anzurechnen sind.

Daher geht es um Ausgaben, die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Ähnliche Frage : Wenn wir jetzt aber viel in Equipment investieren, dass nur 5-10 Jahre absetzbar ist, wie sollen wir dann die Steuern zahlen, wenn wir viel investiert haben?

Unternehmer udn das seid Ihr ja nun, würden die Hälfte finanzieren und hätten das Geld für die Steuerzahlungen.

Ihr springt in ein Unternehmen, so wie einer, der in den Bodensee hüpft, ohne schwimmen zu können.

NrxsP 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 21:12
@wfwbinder

Lieber wfwbinder, vielen Dank für Ihre schnelle und detaillierte Antwort. Ich möchte klarstellen, dass unsere geplanten Investitionen sich auf Betriebsmittel wie Laptops und Kameras beziehen und nicht auf Aktien oder ähnliche Anlagen. Wir verstehen, dass diese Investitionen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können und so den zu versteuernden Gewinn reduzieren. Unser Ziel ist es, unsere Einnahmen aus der Selbstständigkeit korrekt zu melden, ohne dabei den Anspruch auf BaföG zu gefährden. Wir möchten sicherstellen, dass unser Vorgehen im Einklang mit den BaföG-Richtlinien steht und würden uns über weiterführende Hinweise oder Empfehlungen, wie wir unsere Investitionen am besten strukturieren, sehr freuen. Gibt es eventuell spezifische Dokumente oder Nachweise, die wir im Hinblick auf unsere Betriebsausgaben vorbereiten sollten? Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Sorry, der GEWINN ist ja erst einmal da!

Was ihr damit im Anschluss macht, interessirt das BAföG nicht!


Lxsse  30.11.2023, 21:19

Es ist wichtig, den Zeitpunkt der Ausgaben zu beachten. Ausgaben, die du im gleichen Steuerjahr tätigst, in dem die Einnahmen anfallen, verringern den Gewinn in diesem Jahr. Es ist also nicht so, dass du erst Einnahmen erzielen und dann im nächsten Jahr Ausgaben tätigen musst. Die Ausgaben sollten im gleichen Steuerjahr anfallen, um den Gewinn entsprechend zu reduzieren!

NrxsP 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 21:09

Aber wir können den Gewinn doch mindern durch betriebsbedingte Investitionen? Wie z.B. Laptops usw.

Danke dir für deine Antwort, bin leider etwas verloren..

Alarm67  30.11.2023, 21:13
@NrxsP

Gewinn ist Gewinn, es interessiert niemanden, was ihr im Anschluss mit dem erwirtschaften Geld macht!

Ihr könnt es ja auch verschenken, ändert nichts am Gewinn!

NrxsP 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 21:14
@Alarm67

Okay verstehe, danke dir! Aber wozu gibt es dann Betriebsausgaben?
Die Betriebsausgaben können wir doch gegen rechnen?

Liebe Grüße