Finanzamt – die neusten Beiträge

Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs?

Hallo,

ich habe im Studium nebenbei Werbetexte für Agenturen geschrieben und dafür ein Gewerbe angemeldet und Rechnungen verschickt. Seit 5 Jahren arbeite ich aber angestellt und habe es immer versäumt, das Gewerbe abzumelden, was ich aber nun getan habe. Kenne mich mit betriebswirtschaftlichen Begriffen null aus und bin darum nun beim gerade erhaltenen Fragebogen des Finanzamts etwas ratlos, auch mit Googles Hilfe. Es wäre nett, wenn mir jemand kurz bestätigen könnte, dass ich alles richtig ankreuze. Ich habe keinerlei Anschaffungen für das Gewerbe gemacht, noch ist in den letzten 5 Jahren irgendetwas rein oder raus gekommen...

Also, folgende Angaben würde ich nun machen:

Frage 2: Der Betrieb wurde [x] "im Ganzen" [x] "auf Dauer eingestellt":

Frage 3. Der Betrieb [x] "wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben: Höhe der Teilwerte: 0 Euro, Höhe der Buchwerte: 0 Euro"

Frage 4: Folgende Wirtschaftsgüter sind in da Privatvermögen überführt: "keine, Buchwerte 0 Euro, Teilwerte 0 Euro"

Frage 5: Folgende Unterlagen sind beigefügt: keine

Frage 6: Der Umsatz aus der (Teil-)Betriebseinstellung: Hier weiß ich nicht weiter: Es gibt " [ ]wir erklärt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für _____" und "[ ] unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer"
---> Aber ich habe ja keinen Umsatz aus der Einstellung? Einfach freilassen?

Frage 7: Zu Verpachtung, trifft nicht zu

Frage 8: Auf die Umsatzsteuerfreiheit "[ ] aller" oder "[ ] der folgenden Umsätze wird gemäß §9 UStG verzichtet"
--> Weiß ich auch nicht, einfach frei lassen?

Frage 9: Zu angestellten Arbeitnehmern, trifft nicht zu

Frage 10: Für Vorauszahlungszwecke: Es werden künftig folgender Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzufsbeträge, Zeitraum - mtl., jährl. -) erzielt:
--> Was kommt hier hin? Muss ich hier mein aktuelles Gehalt, Kindergeld, etc. angeben oder bezieht sich das auf Einnahmen aus anderen Selbstständigkeiten? Ich leiste ja keine Vorauszahlungen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Finanzamt, Selbstständigkeit

Steuerliche Behandlung Aktienkaufplan?

Hallo,

mein AG bietet einen Aktienkaufplan an. Hierbei werden jeden Monat für einen Prozentsatz vom Gehalt Aktien gekauft und der AG legt den gleichen Wert noch mal oben drauf. Diese Zuwendung vom AG wird versteuert (kommt aufs Brutto drauf).

Die Aktien werden übrigens in USD gehandelt und das alles läuft über ein Depot bei Computershare. (Der monatliche Kaufbetrag wird in Euro angegeben, umgerechnet und dann werden die Aktien in USD gekauft).

Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich jetzt die Aktien verkaufe - wie wird der Gewinn versteuert, bzw. wie muss ich das dem Finanzamt ggü. angeben? Der Gegenwert wird auf das Konto bei meiner Hausbank (DeuBa) überwiesen, wo ich auch noch genügend von meinem Freistellungsauftrag übrig hätte, jedoch hat die DeuBa ja überhaupt keine Ahnung wie viel Gewinn ich gemacht habe usw. und kann das ja sowieso nicht für mich versteuern bzw. mit dem Freistellungsauftrag abrechnen.

Wie funktioniert das jetzt alles? Ich gehe davon aus, dass ich hierfür bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen muss? Um auf den Gewinn keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich ja wahrscheinlich die Zeilen 14 oder 15 (14a?) bzgl. des Sparerpauschbetrags ausfüllen. Jedoch verstehe ich die beiden Zeilen nicht so ganz. 14a/15 klingt nicht nach meinem Fall. 14 klingt nach dem Freistellungsauftrag, den ich ggf. schon bei der DeuBa in Anspruch genommen habe (was ja nicht der Fall ist). Überhaupt bin ich mir mittlerweile nicht so sicher, ob ich bei diesen Zeilen so richtig bin, da es sich hierbei ja um "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" handelt und es bei mir bislang ja noch keinen Steuerabzug gab.

Wie man sieht blicke ich hierbei überhaupt nicht mehr durch. Es wäre super, wenn mich jemand hierzu aufklären könnte.

Eine kleine zusätzliche Frage: Muss ich die Berechnung des Gewinns auch nachweisen?

Besten Dank im Voraus und viele Grüße

M.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern

Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

steuerhinterziehung, arbeitgeber, Finanzamt, Lohnsteuer, Steuern, Anmeldung

Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage bzw einen Sachverhalt zum Thema Freiberuflichkeit/ Finanzamt/ Rechnungen stellen ..

Ich bin vor Kurzem mit meinem Bachelorstudium fertig geworden und da hat mich eine Bekannte im Juni gefragt ob ich auf Rechnung bei ihrem Freund im Unternehmen aushelfen kann.

Das habe ich dann ab Juli gemacht, sie meinte ich müsse einfach eine Rechnung stellen und sie gibt mir dafür ein Muster (kannte mich damit nicht so gut aus). Das Muster hat sie mir vor Kurzem zugeschickt und ich habe daraufhin die Rechnungen für Juli, August und September und gestellt (Geld noch nicht erhalten, war vor ein paar Tagen) und zwar mit einer Steuernummer mit der ich schobmal freiberuflich neben dem Studium gearbeitet habe allerdings in einer anderen Tätigkeit.

Durch ein zufälliges Gespräch mit einem Mitarbeiter vom Finanzamt wegen eines anderen Themas habe ich nun erfahren, dass ich

a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist (war ein Gewerbe, das ich abgemeldet hatte weil ich damals versehentlich einen Gewerbeschein geholt hatte, obwohl ich nur eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit gebraucht hätte)

b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September (2 Wochen rückwirkend) und werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Meine Frage jetzt:

Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Habe echt Angst ... Ich weiß dass ich dumm gehandelt habe. Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Danke!

Arbeit, Finanzamt, rechnung, steuernummer, Anmeldung, freiberufliche Tätigkeit

Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung

Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich bin volljähriger Schüler eines Gymnasiums. Um mein Taschengeld etwas aufzubessern, habe ich mich vor einiger Zeit bei der Website UINSPECT angemeldet. Dort führe ich als Tester in unregelmäßigen Abständen sog. Usability-Tests von Websiten durch. D. h. ein Unternehmen, z. B. die Deutsche Bahn beauftragt UINSPECT mit der Testung der Benutzerfreundlichkeit ihrer Website. Dabei gibt die DB vor, dass ihre Seite von z.B. 200 Leuten getestet werden soll. UINSPECT schickt dann eine email an alle angemeldeten Tester (so wie mich) und diejenigen 200 Leute, die als erstes auf den Link in der MAil klicken und sich den Test reservieren, können diesen durchführen. Dabei kommentiert man, was einem an der Website ganz generell gefällt oder stört, bekommt aber auch gewisse Aufgaben gestellt, z.B. soll man eine bestimmte Zugverbindung auf der Bahn-Website probehalber raussuchen und den Such-und Buchungsvorgang im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit kommentieren. Diese Tests dauern meist ca. 15 Minuten und werden mit 10€ vergütet, welche im Folgemonat auf das eigene Paypal-Konto überwiesen werden.Eine Steuernummer musste bei der Anmeldung nicht angegeben werden. Für mich ist das leicht verdientes Geld und ich habe mir deshalb schon 50€ dadurch verdient. Allerdings kommen diese Tests eben nicht regelmäßig. So kommt es, dass man manchmal jede Woche zu einem Test "eingeladen" wird, dann aber auch mal einen Monat gar nicht. Theoretisch kann man 8 Tests im Monat machen und somit maximal 80 € pro Monat verdienen.

Nun habe ich mit die Frage gestellt, ob ich diese Aufbesserung meines Tascgengeldes, vor allem da ich kürzlich volljährig geworden bin, irgendwie beim Finanzamt melden oder gar versteuern muss. UINSPECT betont auf ihrer Website, dass man bei ihnen nicht fest angestellt ist.

Muss ich also mein geringes Einkommen melden oder versteuern? Und wie wäre es, wenn ich mich auch zusätzlich  bei Konkurrenz-Websiten anmelde, die ähnliche Dienste anbieten und somit insgesamt mehr als 80€ pro Monat verdienen würde? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Grenze?

Ich bedanke mich schonmal für euren Rat.

MfG

Finanzamt, Nebenverdienst, Steuern, Schüler

An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer

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