Grunderwerbssteuer beim Hauskauf von angehenden Schwiegereltern / Schwager? Teilung?
Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte und ich möchten zeitnah ein Haus von seinen Eltern kaufen, wir sind noch nicht verheiratet. Die Eigentümer des Hauses sind zur 1/2 die Eltern (also jeweils 1/4 pro Elternteil) und zu 1/2 sein Bruder. Ich weiß, dass bei Verkäufen in gerader Linie keine Grunderwerbssteuer anfällt. Dass aber mit dem Bruder schon keine Verwandtschaft in gerader Linie besteht und Grunderwerbssteuer anfallen würde.
Wäre es möglich, dass mein Lebensgefährte die Hälfte von seinen Eltern erwirbt - ohne Grunderwerbssteuer. Und ich die Hälfte von seinem Bruder - Grunderwerbssteuer fällt an?! Oder kann man das nicht so aufteilen? Bzw. wenn ja wie teilt man das dem Finanzamt mit?
Vielen Dank vorab!
2 Antworten
Natürlich könnt Ihr das so machen.
Aber um Wieviel Geld geht es? Also Kaufpreis.
Und dann, wie dringend ist es? Muss der Kauf vor der Hochzeit stattfinden?
Es gäbe immerhin die Möglichkeit, dass der Bruder an die Eltern abgibt und hinterher komplett von den Eltern gekauft wird.
Da würden doch wahrscheinlich auch Notar/Grundbuchkosten anfallen oder nicht?
Richtig, deshalb muss es kalkuliert werden.
Gibt man das dem Finanzamt dann so auf, dass der Sohn die Hälfte von den Eltern übernimmt und ich die andere?
Das ist problemlos. Im Normalfall gibt es ja einen Vertrag zwischen Deinem Freund und seinen Eltern udn einen zwischen dem Bruder und Dir, oder der Notar schreibt alles in einen Vertrag, dann wird es eben im Vertragstet gesagt, wer was von Wem übernimmt.
Kein Problem, das wird der Notar schon richtig machen, wenn man es ierklärt, was man will.
Zuerst einmal wäre zu klären, wie die jetzigen Eigentumsverhältnisse sind; steht eine Erbengemeinschaft im Grundbuch oder sind es Einzelpersonen.
Da der Kauf in jedem Fall von einem Notar beglaubigt werden muß, kannst Du natürlich den Hausanteil von seinem Bruder erwerben;
Der Erwerb der anderen Haushälfte durch Deinen Zukünftigen bedarf ja eines eigenen Kaufvertrages und wäre somit Grunderwerbssteuer befreit.
Allerdings ist zu bedenken, dass von Deiner Seite dann auch der Kaufpreis gezahlt werden muß, ansonsten wird dies als Schenung bewertet und der Freibetrag hierfür beträgt nur 20 000 €
Der Vorteil wäre, dass im Falle einer Trennung hier kein gemeinschaftliches Eigentum vorliegt.
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort.
Es sind jeweils die Einzelpersonen im Grundbuch genannt, keine Erbengemeinschaft.
Wir wollten jetzt nur einen Kaufvertrag aufsetzen und wollen wir den größten Teil der Kaufsumme einen Kredit aufnehmen und zusammen bezahlen. Es soll auch keine Schenkung stattfinden, wir übernehmen die Darlehen der Eltern. Ist es nicht so, dass der Verkauf von Eltern auf Kind auch grunderwerbssteuerbefreit ist?
Ja, von Eltern an Kind kann man sich von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreien lassen.
Übrigens auch von Eltern an Schwiegerkind - aber verheiratet seid Ihr ja noch nicht.
Bruder - Bruder oder Bruder - Schwägerin ist keine gerade Linie. Auch da hast Du recht!
der Kaufpreis liegt bei 270000€ und wir wollen bereits zum 1.02.2018 übernehmen. Sind gerade dabei den Kaufvertrag vorzubereiten. D.h. dann würde nur Grundsteuer für mich von 5% (Niedersachsen) von den 135000€ anfallen korrekt? Gibt man das dem Finanzamt dann so auf, dass der Sohn die Hälfte von den Eltern übernimmt und ich die andere?
Wie funktioniert es denn, dass der Bruder an die Eltern abgibt? Da würden doch wahrscheinlich auch Notar/Grundbuchkosten anfallen oder nicht?