Wechsel zur Regelbesteuerung - Überschneidung mit Abschlagsrechnung?

Hallo zusammen,

ich überlege aktuell zum 1. Januar 2022 vom Kleinunternehmerstatus zur Regelbesteuerung zu wechseln. Basierend auf der Prognose für dieses Jahr müsste ich zum 01.01.2023 ohnehin wechseln; dieses Jahr stehen jedoch einige Ausgaben an, weshalb sich die Regelbesteuerung und Zahlung dieser netto lohnen würde.

Ich habe jedoch nur ein kleines Buchhaltungsproblem, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie das zu handhaben ist: Ich habe im Dezember letzten Jahres einen Auftrag bekommen und für diesen bereits eine Abschlagsrechnung erstellt, welche auch noch letztes Jahr bezahlt wurde. Diese natürlich ohne Umsatzsteuer. Nun steht für Ende diesen Monat aber die Schlussrechnung an, auf die natürlich Umsatzsteuer erhoben werden müsste im Falle eines Wechsels. Wie gehe ich da dann vor? Würde ich die 19% USt. auf den gesamten Betrag erheben, der Kunde (im übrigen umsatzsteuerpflichtige GmbH) würde dann also auf den bereits gezahlten Abschlag auch noch nachträglich USt. leisten? Oder aber wird die USt. nur auf den noch offenen Betrag erhoben; die Zahlung aus letztem Jahr verbleibt quasi im Kleinunternehmerstatus und damit umsatzsteuerbefreit? Muss das auf der Rechnung irgendwie kenntlich gemacht werden?

Und dann noch eine Frage hinterher: Sehe ich das richtig, dass ich mich theoretisch von den USt.-Voranmeldungen befreien lassen könnte? Die entrichtete Umsatzsteuer lag letztes Jahr durch den Kleinunternehmerstatus logischerweise bei 0€. Und falls ich mich nicht befreien lasse, wäre das Abgabeintervall durch selbiges vierteljährlich, nicht monatlich, korrekt?

Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Nachtrag: Ich bin nun soweit, dass ich weiß, dass Leistungen, die erst nach dem Übergang ausgeführt / fertiggestellt wurden, der Umsatzsteuer unterliegen. Die Anzahlung wäre also umsatzsteuerpflichtig, auch wenn ich keine USt. auf der Rechnung erhoben habe. Jetzt auf der Schlussrechnung nachträglich die 19% USt. noch auf die Anzahlung zu erheben ist wahrscheinlich auch nicht zulässig, richtig? Dann müsste ich die USt. also zahlen, ohne sie erhoben zu haben - ein Grund, den diesjährigen Wechsel nochmal zu überdenken.

Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung
Person A bekommt 5% der Ges. für 5.000.000, Person B 5% für Arbeit - steuerliche Handhabung?

Schonmal vorab, sorry für den Kauderwelsch-Titel, mir ist keine andere kurze Beschreibung eingefallen.

Es geht explizit um folgendes:

Person B war an der Gründung eines Unternehmens (sagen wir Muster GmbH) beteiligt, wurde bisher jedoch nur mittels seinem Gewerbe für seine erbrachte Arbeitsleistung entschädigt. Die Idee war jedoch von Anfang an, dass Person B auf Dauer 5% Gesellschaftsanteile bekommt. Vertraglich wurde das jedoch nicht festgehalten.

Nun kommt Person A und möchte 5.000.000€ für 5% der Gesellschaftsanteile investieren.

Person B hat nun Bedenken, dass, wenn er ebenfalls ungefähr zeitgleich mit Person A seine Anteile an der Muster GmbH bekommt, ihm das Finanzamt diese 500.000€ als geldwerten Vorteil o.Ä. anrechnet, und diesen versteuert haben möchte.

Ist das ein berechtigter Gedanke? Und falls ja: Gäbe es Konstellationen, wo man eben dem aus dem Weg gehen kann? Im Ursprungsvertrag (welcher die erbrachte Arbeit und die Entlohnung dafür definiert hat) ist noch eine Beteiligung seitens Person B an einer etwaigen Investition eines Geldgebers i.H.v. 0,5% definiert. Sprich, wenn nun Person A die 5 Millionen investiert, bekäme Person B dafür 25.000€. Wie sähe es aus, wenn man in einem zweiten Vertrag darauf verzichtet, und statt dessen 5% Gesellschaftsanteile akzeptiert, und diese Anteile ein paar Tage vor Person A erhält?

Steuern
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.