Dann der Spruch über die Verwendung Ihres Guthabens bekommen Sie eine besondere Mitteilung. Geld ist auch noch keins da.? Ich habe auch ein P konto?
Darf das FA trotzdem mein Guthaben einbehalten
Ich habe meine Steuererklärung zurück bekommen mit Guthaben.
Nur der Satz Über die Verwendung ihres Guthaben bekommen sie eine besondere Mitteilung.
Ich habe ein P konto darf das FA mein Guthaben einbehaltenn ?
6 Antworten
Der Satz:
Über die Verwendung ihres Guthaben bekommen sie eine besondere Mitteilung.
Das ist eine Standardformulierung.
Es könnte sein, dass Du noch Steuerschulden hast, die würden natürlich einbehalten.
Oder wenn ein Gläubiger mögliche Steuererstattungsansprüche hat pfänden lassen.
Das Guthaben wird ja nicht per se einbehalten, sondern es wird geprüft, ob es mit anderen Steuerschulden verrechnet wird oder ob es gepfändet ist, z.B. durch Unterhaltsschulden, Insolvenzverwalter o.ä..
Darüber wirst Du ein gesondertes Schreiben erhalten. Da steht dann drin, was das Ergebnis der Prüfung war, ob das Guthaben an Dich ausgezahlt wird oder anderweitig beansprucht wird.
Mit dem P-Konto hat das nichts zu tun. Ob Du allerdings mit der Gutschrift auf dem Konto über dem pfändungsfreien Betrag liegen würdest, ist eine andere Frage. Es kann also auch von der Bank gepfändet werden. Aber dadurch reduzieren sich ja dann auch Deine Schulden.
Ich fände es gut, wenn es einbehalten wird, um Deine Schulden abzuzahlen!!!
Egoist!
Ich zuerst und nach mir die Sinnflut!
Der Satz bedeutet, dass beim Finanzamt die automatische Erstattung gesperrt wurde.
Dafür kann es viele Gründe geben; Steuerrückstände, ggf. auf anderen Steuernummern. Haftungsrückstände, Abtretungen, Pfändungen oder auch ganz einfache Sachen wie gelegentliche Wechsel zwischen Einzel- oder Zusammenveranlagung, Änderung der Steuernummern oder oder oder.
Das Finanzamt behält das Guthaben im Moment nur zurück um zu prüfen, ob es ausgezahlt werden kann oder ob vorrangige Ansprüche zu befriedigen sind.
Ja, das FA darf Guthaben einbehalten um es entweder mit Steuerschulden zu verrechnen, oder (und das ist durchaus auch möglich, gerade wenn du vom P-Konto sprichst) es an Pfändungsgläubiger auszukehren, denn auch Steuererstattungsansprüche können gepfändet werden, unabhängig davon, ob du ein P-Konto unterhältst. Das P-Konto wird erst dann relevant, wenn das Steuerguthaben auch auf dieses Konto ausgezahlt wird.