Hallo ihr Lieben,
Ich habe einige Fragen bzgl. einer Neugründung. Mein Gewerbe ist bereits angemeldet und genehmigt, die Papiere fürs Finanzamt sind vor einiger Zeit auch raus.

Wie sicherlich bekannt, können die aber bis zu 3 Monate auf sich warten lassen. Ich habe für einige Kunden nun aber schon gearbeitet und die Arbeit abgeschlossen. Aufgrund hoher Beträge würde ich das gerne ohne USt-Id schon abrechnen.
Ich habe hier im Forum gegensätzliche Dinge gelesen und wollte mich noch mal gesondert schlau machen und euch nach Rat fragen! Was ist denn nun gesetzlich erlaubt?

Und - weiß einer von euch auch zufällig wie es dann mit der Buchhaltung aussieht? Man muss ja anfangs monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Wenn ich nun das Geld erhalte (inkl. MwSt), aber noch keine USt-Id habe, dann kann ich die ja nicht gleich ans Finanzamt abführen. Wird das zum Problem?

Beste Grüße,
Rici