Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ausfüllhilfe?

Angemeldete Tätigkeit: Onlineverkauf von digitalen Gütern und Dienstleistungen

Kleinunternehmerregelung

Ich werde hauptsächlich B2B betreiben. Ist es schlau, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen? Die Kunden können sich im Fall B2B die Mehrwertsteuer so oder so geltend machen; habe mir sagen lassen, dass KUR hauptsächlich für (Privatkunden) nützlich sei.

Feld 108 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Wie genau muss ich meine Einkünfte einschätzen? Ich kann ja schlecht in die Zukunft sehen und wissen, wie viele Kunden ich haben werde. Was, wenn ich zu wenig schätze? Sind die Nachzahlungen dann mit Strafzuschlag?

EDIT: Muss man diese Angaben jedes Jahr machen? Habe ich bei meinen Eltern (ebenfalls selbstständig) noch nie von gehört.

Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben / Steuerabzugsbeträge

Was genau kann ich als Sonderausgaben zählen und wie errechne ich die Steuerabzugsbeträge?

Voraussichtliche Zahllast und voraussichtlicher Überschuss

Wo liegt der Unterschied zwischen Zahllast (geschätzt) und Überschuss (geschätzt)?

Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.

Was genau bedeutet das? Was, wenn ich die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehme, der Umsatz dann aber höher ist?

Vielen Dank im Voraus! Quäle mich seit einigen Tagen schon mit dem ganzen Papierkram herum...

Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Umsatz
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

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Microjobbing: Hilfe beim Fragebogen für Steuerliche Erfassung?

Hi,

ich habe mit Microjob-Apps angefangen nebenbei etwas zu verdienen, laut meinem Finanzamt soll ich eine Tätigkeit anmelden mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort habe ich einige Fragen, zunächst einmal, den Fragebogen für Einzelunternehmen nehme ich oder ?

Dann:

  • Art der Tätigkeit: Kann ich das so eintragen?: "Microjobbing (Streetspotr, BeMyEye, Roamler, etc.)"
  • Bezeichnung des Unternehmens: Was trage ich hier ein? Bin ja eine Privatperson.
  • Beginn der Tätigkeit: Kann das in der Vergangenheit liegen? denn ich habe ja vor ein paar Wochen schon angefangen.
  • Kleinunternehmer-Regelung mache ich geltend, richtig?
  • Gewinnermittlungsart: Was gebe ich da an? Einnahmenüberschussrechnung?
  • Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: Ja oder Nein?
  • Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Sollversteuerung oder Istversteuerung? Und wenn Istversteuerung, welchen Haken setze ich darunter?
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, richtig?

Kann jemand beim Ausfüllen helfen ? Danke!

Außerdem verstehe ich nicht ganz: bei Streetspotr kann ich meine Umsatzsteuer-ID angeben als Gewerbetreibender. Das bin ich dann aber trotzdem nicht, oder? Bei Roamler kann ich als Gewerbetreibender meine Steuernummer angeben...

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?

Hallo,

Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.

Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.

Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe. 

Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.

LG

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Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wg. Photovoltaik, 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?

Hallo zusammen,

ich versuche gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, da ich in diesem Monat eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen habe.

Zu den Voraussichtlichen Einkünften habe ich diverse Fragen:

  • Da wir teilweise einspeisen, muss ich die erwartete Einspeisevergütung (also etwa 10ct/kWh -- plus USt?!) und den zu versteuernden Eigenverbrauch (also 20ct/kWh Pauschale) aufsummieren und unter vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb eintragen?
  • Ich bin verheiratet, aber meine Frau ist nicht als Gesellschafter angemeldet. Trage ich bei vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb für mich dann die erwarteten Einkünfte aus der PV-Anlage (s.o.) ein und bei meiner Frau nichts?
  • Wir haben in diesem Jahr Elterngeld bezogen und werden das im nächsten Jahr wieder tun. Trage ich diese Einkünfte unter vstl. Einkünfte aus Sonstigen Einkünften (z.B. Renten) ein?

Auch die Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge ist mir nicht klar.

  • Ich habe in anderen Fragen zu diesem Thema gelesen, dass es sich bei den Steuerabzugsbeträgen um einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli handelt. Kann ich einfach meine erwarteten Einkünfte in einen Nettorechner eingeben und die entsprechenden Werte für LSt, KSt, Soli übernehmen, oder sind das die falschen Zahlen?
  • Gehören in die Sonderausgaben all die Positionen, die das Finanzamt in der ESt-Erklärung unter Sonderausgaben aufführt? Heißt das, dass ich im Prinzip vier Steuererklärungen vorwegnehmen muss (für meine Frau und für mich, für dieses und fürs nächste Jahr)?
Elterngeld, Fragebogen steuerliche Erfassung

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