Aufgabegewinn & Aufgabebilanz?
Hallo,
ich habe Anfang letzten Jahres nach einem Jahr meine Nebentätigkeit aufgegeben. Diese Nebentätigkeit bestand aus ein paar vereinzelten Webdesign-Jobs, um mir eine Renovierung der Küche (rund 4000€) zu finanzieren. Für diese Jobs waren keine Anschaffungen nötig da ich vom privaten Schreibtisch mit meiner privaten Hardware gearbeitet habe.
Jetzt möchte das Finanzamt, dass ich nach der Betriebsaufgabe O-Ton: "einen Aufgabegewinn ermittel und eine Aufgabebilanz einreiche". Eine EÜR bekam das Finanzamt von mir schon mit der Steuererklärung.
Reicht es da, plump gesag,t aus, in einer einfachen Excel-Tabelle Einnahmen und Aufgaben gegenüberzustellen und diese dem Finanzamt zu übermitteln?
Wahrscheinlich eine dumme Frage, aber ich bin auch durch googlen nicht wirklich schlauer geworden und hoffe hier eine einfach verständliche Antwort zu erhalten :D
Viele Grüße,
2 Antworten
in einer einfachen Excel-Tabelle Einnahmen und Aufgaben gegenüberzustellen
Welche Einnahmen udn Ausgaben?
Eine EÜR bekam das Finanzamt von mir schon mit der Steuererklärung.
Das hast Du schon gemacht.
"einen Aufgabegewinn ermittel und eine Aufgabebilanz einreiche".
Da hast Du zwei Möglichkeiten:
- DU machst es wie hier udn teilst dem Finanzamt mit, dass DU beim Ende des Unternehmens weder Forderungen an Kunden, noch Verbindlichkeiten bei Lieferanten hattest. Ebenso keinerlei Betriebsvermögen vorhanden war (ich gehe davon aus, dass Du keinerlei Abschreibungen abgesetzt hattest.
- Oder Du machst eine Aufgabebilanz in der überall 0, Euro steht.
manchmal übertreiben die da, da kann man sich nur an den Rat von Herrn Binder halten....
nein, sind sie nicht. Es ist völlig sinnlos, bei jedem Kleinstunternehmer eine Aufgabebilanz anzufordern, das verstößt gegen die Verhältnismäßigkeit
Da muss ich ausnahmsweise das Finanzamt mal in Schutz nehmen.
Nicht die übertreiben, sondern das Gesetz. In § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG ist die Aufstellung der Aufgabebilanz unmissverständlich vorgeschrieben - was soll das Finanzamt daran ändern können? Die sind doch nach Art. 20 GG an das Gesetz gebunden.