Aufgabegewinn & Aufgabebilanz?

2 Antworten

in einer einfachen Excel-Tabelle Einnahmen und Aufgaben gegenüberzustellen

Welche Einnahmen udn Ausgaben?

Eine EÜR bekam das Finanzamt von mir schon mit der Steuererklärung.

Das hast Du schon gemacht.

 "einen Aufgabegewinn ermittel und eine Aufgabebilanz einreiche".

Da hast Du zwei Möglichkeiten:

  1. DU machst es wie hier udn teilst dem Finanzamt mit, dass DU beim Ende des Unternehmens weder Forderungen an Kunden, noch Verbindlichkeiten bei Lieferanten hattest. Ebenso keinerlei Betriebsvermögen vorhanden war (ich gehe davon aus, dass Du keinerlei Abschreibungen abgesetzt hattest.
  2. Oder Du machst eine Aufgabebilanz in der überall 0, Euro steht.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

manchmal übertreiben die da, da kann man sich nur an den Rat von Herrn Binder halten....


blackleather  18.06.2018, 09:36

Da muss ich ausnahmsweise das Finanzamt mal in Schutz nehmen.

Nicht die übertreiben, sondern das Gesetz. In § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG ist die Aufstellung der Aufgabebilanz unmissverständlich vorgeschrieben - was soll das Finanzamt daran ändern können? Die sind doch nach Art. 20 GG an das Gesetz gebunden.

Petz1900  18.06.2018, 10:00
@blackleather

nein, sind sie nicht. Es ist völlig sinnlos, bei jedem Kleinstunternehmer eine Aufgabebilanz anzufordern, das verstößt gegen die Verhältnismäßigkeit

correct  18.06.2018, 12:04
@Petz1900

"Verhältnismäßigkeit" - der Begriff hat hier nichts zu suchen.

Schon mal was von Steueranwärtern gehört - die müssen es so machen, wie´s im Gesetz steht und nicht nach Gutdünken.

correct  18.06.2018, 21:26
@Petz1900

Wo du bist weiss ich nicht.

In den mir bekannten Ämtern gibt es immer Anwärter. Und die bearbeiten Fälle. Ob das hier der Fall war, weiss hier niemand.