Freiberuflichkeit ausversehen zu spät angemeldet?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

 a) die Steuernummer nicht hätte benutzen sollen/können/dürfen, da sie für eine andere Tätigkeit war und außerdem nicht mehr aktiv ist 

Ach ist das schlimm. ;-) :-) Da kümmert sich kein Mensch drum, wenn Du Die Einnahmen in Deine Steuererklärung aufnimmst.

Frage wäre von mir, hast Du 19 % Umsatzsteuer aufgeschlagen?

 b) die neue freiberufliche Tätigkeit im Sommer innerhalb 4 Wochen hätte anmelden müssen.

Das einzige was mann muss, ist irgendwann sterben. Kein Mensch kümmert sich darum, wenn Du Deine Steuererklärung einreichst.

 Aus Angst, dass ich die Frist überschritten habe, habe ich die Tätigkeit jetzt angemeldet, allerdings erst ab Mitte September 

Dann ist damit schon mal alles gut.

 werde die Rechnungen jetzt mit der richtigen neuen Nummer einreichen.

Wem willst Du die Rechnungen denn einreichen? Die braucht nur Dein Auftraggeber und Du eine kopie.

 Die Rechnungen sind für Juli/August/September ausgestellt obwohl ich die Tätigkeit erst zu September angemeldet habe - fällt das irgendwo auf bei der Jahresabrechnung oder wird das nicht Monat für Monat abgerechnet am Ende?

Die Monate wären nur wichtig, wenn Du mit Umsatzsteuer arbeiten und somit Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben würdest.

  Hoffe jemand kann mit mehr dazu sagen!

Hat @EnnoWarMal ja schon getan und ich habe es noch ergänzt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

uschipeterli 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 18:24



PS.

Muss ich für das Jahr 2017 dann durch die neue Steuernummer bzw. Freiberufliche Tätigkeit eine Steuererklärung machen auch wenn ich unter dem Freibetrag bleibe? Werde voraussichtlich unter 6000€ verdienen. 

Falls nein, muss ich trotzdem einen Antrag stellen damit ich befreit werde oder bin ich es automatisch? 

(Musste 2014/2015 eine Erklärung abgegeben wegen des Gewerbescheins, aber der ist abgemeldet jetzt, musste aber für 2016 eine Erklärung abgegeben, dass ich wegen geringer Einkünfte befreit werden möchte - muss ich das 2017 also erneut?) 

wfwbinder  06.10.2017, 18:32
@uschipeterli

Du brauchst so lange keine Erklärung abzugeben, bis Du aufgefordert wirst.

Wirst Du diese Tätigkeit nächstes Jahr fortführen, oder gibst Du sie komplett wieder auf?

uschipeterli 
Beitragsersteller
 07.10.2017, 16:00
@wfwbinder

Alles klar!

Ich denke, dass ich nur noch dieses Jahr dort arbeiten werde, da ich zum Studium die Stadt verlasse, ist aber nicht ganz sicher, den es könnte sein, dass ich in den Semesterferien im Unternehmen arbeiten werde (hängt auch davon ab, ob ich dann gebraucht werde etc.)

Was ist denn im Fall A (ich führe die Tätigkeit 2018 weiter) bzw. im Fall B (ich gebe die Tätigkeit Ende 2017 auf) zu beachten?

Vielen Dank!

uschipeterli 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 18:17

Danke für die Antworten !! :) 

Zu deinen Fragen:

a) Nein, keine Umsatzsteuer aufgeschlagen ! 

b) Genau, wollte dem Arbeitgeber die neue St.-Nummer bzw korrigierte Rechnungen nachreichen (nicht dem FA o.ä.)! 

Hast Du Dich mit dem Pförtner des Finanzamts unterhalten?

Deine freiberufliche Tätigkeit musst Du nirgends anmelden. Du musst nur die Einkünfte daraus im Folgejahr in der Steuererklärung aufführen.

Deine Steuernummer interessiert niemanden. Wenn erforderlich, wird sie Dir das Finanzamt schon mitteilen.

Wann Du Deine Rechnungen erstellst ist auch egal. Es interessiert nur, in welchem Jahr Dir das Geld zugeflossen ist. Für die Besteuerung gilt bei Privatpersonen das Zuflussprinzip (§ 11 EStG).

Eine Steuererklärung musst Du nur angeben, wenn Deine gesamten Einkünfte (ohne Kapitalerträge) über etwa 9.000 EUR (genauen Betrag googeln) liegen.

Angst vor der Zukunft und der Obrigkeit ist eine typisch deutsche Eigenschaft! Bitte Ablegen (die Angst ;-)).


uschipeterli 
Beitragsersteller
 07.10.2017, 15:44

Lieben Dank!

Ich bin super dankbar für die Hilfe.. wundere mich nur, dass auf diversen Seiten im Internet steht eine freiberufliche Tätigkeit müsse innerhab 4 Wochen beim FA angemeldet werden.

zB.

http://www.erfolg-als-freiberufler.de/PDF/Anmeldung-Finanzamt.pdf

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=43684!0

https://blog.fastbill.com/nebenberuflich-selbststaendig/#2

https://keinstartup.de/freiberufliche-taetigkeit-anmelden/

Bzw. diese Aussage auf: http://www.finanztip.de/community/thema/1755-freiberufliche-nebent-c3-a4tigkeit-beim-finanzamt-anmelden 

"Einschlägig ist hier § 138 Abs. 1 Satz 3 AO. Danach besteht bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit die Verpflichtung, dies dem für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Formloses Schreiben genügt."

Aber naja ok...

Danke auf jeden fall :)

Hallo uschipeterli,


ja das liebe Finanzamt.


Als Freiberuflerin erstellst du am Ende des Jahres nur eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung. Da listest du nur auf, was du insgesamt eingenommen und ausgegeben hast. Monatlich aufgeschlüsselt wird die nicht. Interessant könnte für die Beamten deine Ausgabearten sein. Da wollen die einfach prüfen, ob du auch keine privaten Ausgaben bei deiner Selbstständigkeit abziehst. Um ihnen die Arbeit zu vereinfachen, bilde ich für bspw. Telekommunikation einfach die Jahressumme.


Ja du musst eine Steuererklärung machen, wenn du Selbstständig bist. Immer.


Als Freiberufler reicht ja wirklich die Anlage EÜR. Das ist schnell ausgefüllt. Belege und Co. musst du nur auf Nachfrage einreichen.


Wünsche dir weiterhin viel Erfolg - auch im Umgang mit den Behörden. Urgs.


uschipeterli 
Beitragsersteller
 07.10.2017, 16:15

Sorry, merke gerade, dass ich nicht gründlich gelesen habe!

Heißt also eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Freiberufler) ist nicht gleichzusetzten mit einer Steuererklärung (Selbstständige, Angestellte)? Bedeutet das, dass es einfacher ist bzw. weniger Aufwand? Bin wie gesagt Studentin und habe von sowas bisher nicht viel Ahnung .. 

uschipeterli 
Beitragsersteller
 07.10.2017, 15:51

Vielen Dank!

Die Aussage, dass ich eine Steuererklärung machen muss, deckt sich nicht mit dem Kommentar von @NasiGoreng :/

Oder ist die Anlage EÜR keine Steuererklärung? (bin nicht selbstständig, sondern freiberuflich)

Ein schönes Beispiel dafür, dass man mit Leuten vom Finanzamt nicht über Steuern reden sollte. Die haben schlichtweg keine Ahnung!

Ich rede ja auch nicht mit der Krankenkasse über eine Magen-Operation.

Du hast hier erst einmal gar nichts falsch gemacht. Und solange deine unternehmerische Tätigkeit sich nicht ausweitet, kannst du auch gar nichts falsch machen. Nimm das Geld und geh. Niemanden interessiert es, Mädel.


uschipeterli 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 17:41

Danke für deine Antwort! 

Was genau hat mir das FA jetzt falsch erklärt ? Als ich dann recherchiert habe, stand auch im Internet überall, dass Die Tätigkeit binnen 4 Wochen angemeldet werden müsste und ich dann eben die vom FA zugewiesene Steuernummer auf die Rechnungen schreiben muss. Stimmt das nicht ? 

Und unabhängig davon, was ist jetzt mit der Diskrepanz zwischen Anmeldung ab September aber Arbeiten und Rechnung stellen bereits im und für Juli/Aug?

Danke und LG 

Impact  06.10.2017, 18:45
@uschipeterli

Das Finanzamt hat Dir gar nichts erklärt - schon gar nicht falsch.

Das war ein einzelner Mensch, der eben besser über Magen-OP´s referieren sollte.

Eine freiberufliche Tätigkeit muss überhaupt nicht angemeldet werden - es müssen nur die Einnahmen in die Steuererklärung.

Es ist auch völlig schnurz, welche Steuernummer Du auf Deine Rechnungen schreibst.

EnnoWarMal  07.10.2017, 10:27
@Impact

Eigentlich war der Fall doch durch.

Du meldest dich, wenn das Finanzamt irgendwas von dir will und wir helfen. Bis dahin steckst du das Geld ein und freust dich.

uschipeterli 
Beitragsersteller
 07.10.2017, 15:43
@Impact

Ok danke!

Ich glaube euch natürlich gerne und bin dankbar für die Hilfe.. wundere mich nur, dass auf diversen Seiten im Internet steht eine freiberufliche Tätigkeit müsse innerhab 4 Wochen beim FA angemeldet werden.

zB.

http://www.erfolg-als-freiberufler.de/PDF/Anmeldung-Finanzamt.pdf

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=43684!0

https://blog.fastbill.com/nebenberuflich-selbststaendig/#2

https://keinstartup.de/freiberufliche-taetigkeit-anmelden/

Bzw. diese Aussage auf: http://www.finanztip.de/community/thema/1755-freiberufliche-nebent-c3-a4tigkeit-beim-finanzamt-anmelden 

"Einschlägig ist hier § 138 Abs. 1 Satz 3 AO. Danach besteht bei Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit die Verpflichtung, dies dem für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Formloses Schreiben genügt."

Aber naja ok...

Danke auf jeden fall :)

EnnoWarMal  08.10.2017, 08:09
@uschipeterli

Ja.

Aber man muss da jetzt wirklich keinen Kaugummi draus machen. Es passiert da nichts und du musst nicht deutscher sein als Björndolf Höckler.