Anlage Kap?
Kann ich Anlage KAP für 2012 jetzt noch rückwirkend einreichen?
(§228 AO)
Danke
3 Antworten
Die Frage ist etwas "sparsam."
Worum geht es? Was soll erreicht werden?
Wenn Du mit:
Kann ich Anlage KAP für 2012 jetzt noch rückwirkend einreichen?
gemeint ist, dass Du die Veranlagung 2012 mit einer Steuerrerklärung bereits abgehandelt hattest, dann hat @Impaqct zweifellos Recht, Du kannst es nachreichen.
Aber es wird keine Auswirkung mehr haben, weil die Veranlagung 2012 rechtskräftig sein wird.
Wenn Du für 2012 keine Erklärung eingereicht hattest, kannst Du es einreichen, aber wenn es eine Antragsveranlagung ist, um Geld zurück zu bekommen, so geht das ebenso schief, denn die ist nur 4 Jahre Rückwirkend möglich (2013-2016).
Innerhlab einer Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags ist es 7 Jahre Rückwirkend möglich.
Und wenn Du 2012 Kapitaleinkünfte ohne Kapitalertragsteuerabzug "vergessen" haben solltest, natürlich auch.
Worum geht es denn? Eine Selbstanzeige?
Natürlich, wer oder was sollte Dich hindern.
Danke für die schnelle Antwort. Musste für 2012 keine Steuererklärung abgeben, Einkommen zu gering. Habe einfach nur vergessen Anlage KAP abzugeben um die zuviel einbehaltenen Abzüge (über 801€) erstattet zu bekommen. Bin etwas zu spät :)
Ein sehr gutes Forum.