Wie lange muss der Zeitraum zwischen Grundstückskauf und Hausbau sein, damit keine Grunderwerbssteuer für das Haus anfällt?
Guten Tag,
mein Freund und ich würden gern ein Haus bauen. Grundstücke haben wir uns bereits angeguckt. Laut Gesetz muss man sowohl auf das Grundstück, als auch auf das Haus Grunderwerbssteuer zahlen, außer man erkennt keinen direkten Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Hausbau. Dazu steht, dass man das Grundstück kaufen sollte und mit einem zeitlichen Abstand das Haus bauen soll, damit die Steuer nicht auch für das Haus fällig wird. Wie lang muss dieser Zeitraum sein? Wir würden später gern ein Massivhaus, welches schlüsselfertig gebaut wird, auf das Grundstück bauen lassen.
1 Antwort
Das Grunderwerbsteuer für das Haus anfällt ist nur, wenn beides aus einer Hand kommt, bzw. in unmittelbarem Zusammenhang steht.
Wenn Ihr also von Meyer ein Grundstück kauft und von der Müler KG ein Haus bauen lasst, ist der Hausbau, sprich der Bauvertrag nicht Grunderwerbsteuerbelastet.
Das wäre der Fall, wenn ihr zur Müller KG geht und die Sagen, sie können das von uns Schlüsselfertig bekommen und den Bauplatz liefern wir mit.
Oder aber der Bauplatzverkäufer verkauft nur, wenn ich bei einem bestimmten Bauträger bauen lasst.