Als Rentner - Gewerbe anmelden?

2 Antworten

Ich darf die absolutrichtige antwort des geschätzten Kollegen @EnnoWarMal etwas ergänzen.

Du betreibst mit dem Fotografieren kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf.

Somit ist kein Gewerbe anzumelden, sondern die Einkünfte lediglich in der Einkommensteuererklärungen mit einer EÜR (Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) zu ermitteln und über die Anlage "S" (und nicht "G" wie Gewerbe) in die Einkommensteuererklärung zu übernehmen.

Dazu eine Umsatzsteuererklärung.

Da Du vermutlich unter 17.500,- Euro Einnahmen bleibst, bist Du Kleinunternehmer und musst nur die erste Seite Ausfüllen (Name, Adresse, Vorjahreseinnahmen, Jahreseinnahmen).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Andri123  11.01.2019, 17:03
wfwbinder  11.01.2019, 17:10
@Andri123

Niemand hält ihn ab den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung" auszufüllen und abzuschicken.

Das ist kein Gewerbe, also muss auch keines angemeldet werden.


Hotte207 
Beitragsersteller
 11.01.2019, 14:17

Wenn das so ist, wäre das Super. Nur wenn ich jetzt auf meiner Homepage Fotoshootings für Geld anbiete, kommt sofort die Frage ob ich auch ein Gewerbe angemeldet hätte, weil`s sonst Schwarzarbeit wäre. Daher bin ich jetzt ein wenig verunsichert!

EnnoWarMal  11.01.2019, 15:27
@Hotte207

Warum sollte das Schwarzarbeit sein?

Ich verdiene schon seit etichen Jahren mein Geld mit Selbständigkeit und habe immer noch kein Gewerbe angemeldet.