Privates Veräußerungsgeschäft als Einzelunternehmer?
Ich hatte neulich eine Diskussion mit jemanden, der der felsenfesten Überzeugung war, dass ein Einzelunternehmer keine privaten Veräußerungsgeschäfte tätigen kann, also auch nicht mit seinem Privatvermögen. Als Beispiel ging es um die Spekulationsfrist von Bitcoins, die ja ein Jahr beträgt, sofern nicht gewerblich gekauft wurde. Stimmt es wirklich, dass ein Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen keinerlei privaten Veräußerungsgeschäfte tätigen kann, weil es bei Ihm als geschäftliche Investition eingestuft wird?